8. Juni 2021
Hinzuverdienst bei Rente
Diese Hinzuverdienstgrenzen gelten bei Altersrente
Aufgrund der Corona-Krise gilt weiterhin eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente. Unabhängig davon können Sie von höheren Freibeträgen profitieren, wenn Sie eine Witwen- oder Witwerrente beziehen und eine Nebentätigkeit ausüben. Hier erfahren Sie mehr über den Hinzuverdienst bei Rente.
Regelaltersgrenze und Hinzuverdienst
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, erhalten die Regelaltersrente. Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Liegt Ihr Geburtsjahr zwischen 1947 und 1964, steigt diese Grenze schrittweise auf 67 Jahre. Rentner, die die Regelaltersrente erhalten, können unbegrenzt hinzuverdienen – ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Es ist also nicht notwendig, die Nebentätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzumelden. Wichtig: Wenn Ihre Einkünfte über 450 Euro brutto im Monat liegen, sind Sie sozialversicherungspflichtig. Dann fallen Steuern auf Ihren Verdienst an.
Geburtsjahr | Anhebung um ... Monate | auf das Alter Jahr - Monat |
1947 | 1 | 65 - 1 |
1948 |
2 | 65 - 2 |
1949 | 3 | 65 - 3 |
1950 | 4 | 65 - 4 |
1951 | 5 | 65 - 5 |
1952 | 6 | 65 - 6 |
1953 | 7 | 65 - 7 |
1954 | 8 | 65 - 8 |
1955 | 9 | 65 - 9 |
1956 | 10 | 65 - 10 |
1957 | 11 | 65 - 11 |
1958 | 12 | 66 - 0 |
1959 | 14 | 66 - 2 |
1960 | 16 | 66 - 4 |
1961 | 18 | 66 - 6 |
1962 | 20 | 66 - 8 |
1963 | 22 | 66 - 10 |
ab 1964 | 24 | 67 - 0 |
Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Vorgezogene Altersrente und Flexirente
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vorgezogene Altersvollrente erhalten – zum Beispiel bei einer mindestens 35-jährigen Mitgliedschaft in Ihrer Rentenversicherung oder wenn Sie berufsunfähig werden. Allerdings müssen Sie in diesen Fällen mit Abzügen rechnen, wenn Sie nach Renteneintritt eine Nebentätigkeit ausüben. Aufgrund der Corona-Krise dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente auch im Jahr 2021 mehr hinzuverdienen. Bis zu einem Betrag von 46.060 Euro erfolgt keine Kürzung. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Durch die sogenannte Flexirente ist es möglich, in Teilrente zu gehen – also Rentenzahlungen und Teilzeitarbeit zu kombinieren. Dabei können Rentner gemäß des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein Einkommen in Höhe von 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Übersteigen die Einkünfte diese Grenze, wird der darüberliegende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt Ihr Einkommen zum Beispiel 100 Euro über der Hinzuverdienstgrenze, werden Ihnen von der Rente des Folgejahres 40 Euro abgezogen. Planen Sie deshalb frühzeitig Ihre Rente und kümmern Sie sich um Ihre Altersvorsorge. So können Sie Versorgungslücken vor Ihrem Ruhestand schließen.
Erwerbsminderungsrente und Witwenrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Hier gelten für den Rentenbezug die gleichen Regeln beim Hinzuverdienst wie für die vorgezogene Altersrente. Wer zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag arbeiten kann, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Hierbei gelten höhere Freibeträge, deren Berechnung individuell erfolgt. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben und sich somit keinen vollen Rentenanspruch erarbeiten können. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.
Beziehen Sie eine Witwen- oder Witwerrente und üben Sie eine Nebentätigkeit aus? Dann müssen Sie als Rentenbezieher ebenfalls die geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachten. Der Freibetrag pro Monat liegt in den alten Bundesländern bei 902,62 Euro netto. Eine Erhöhung des Freibetrags ist nicht geplant. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 877,27 Euro netto und wird sich ab Juli 2021 auf 883,61 Euro belaufen. Bei höherem Hinzuverdienst wird der über der Freibetragsgrenze liegende Betrag wiederum zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Was zählt bei der Rente als Hinzuverdienst?
Als Hinzuverdienst bei Altersrente zählen
- ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie
- vergleichbare Einkommen – zum Beispiel ein Vorruhestandsgeld oder Abgeordnetenbezüge.
Rentner sollten ihre Hinzuverdienstgrenzen immer individuell bei ihrer Rentenversicherung berechnen lassen. Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Überschuss beziehungsweise wie groß Ihre Versorgungslücke zu Rentenbeginn ist? Dann nutzen Sie unseren Rentenrechner, um dies zu ermitteln.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) nicht ersetzen.