Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen

Mehr Rendite durch gesetzlich festgelegten Zuschuss

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben ein Recht auf eine Betriebsrente. Insbesondere durch das Betriebsrentengesetz steigt die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Was bedeutet das? In welchen Fällen lohnt sich eine Betriebsrente?

So funktioniert die Betriebsrente

Das Rentenniveau sinkt. Das führt dazu, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Es entsteht eine Rentenlücke. Deswegen zielt der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf ab, die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen, um die Versorgungslücke zu verkleinern. Er verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungsträger abzuführen. Für Geringverdiener gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Rentenrechner: Versorgungslücke der gesetzlichen Altersrente berechnen

So funktioniert die Betriebsrente

Um Ihre Versorgungslücke zu schließen, können Sie sich unter anderem zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und einer Betriebsrente entscheiden. Bei der Betriebsrente gibt es zwei Arten der Altersvorsorge: Im ersten Fall finanziert der Arbeitgeber die Einzahlungen für Ihre Betriebsrente allein. Im zweiten Fall verlangen Sie als Arbeitnehmer, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Betriebsrente einzahlt. Dies wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Laut Betriebsrentengesetz, dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG), ist Ihr Betrieb verpflichtet, Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, der ebenfalls von der bAV profitiert. Denn die Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Grafik: Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – Sparen Sie vom Bruttogehalt für Ihre Zusatzrente

Leistungen der Betriebsrente

Für die bAV gilt eine sogenannte Unverfallbarkeit der Anwartschaft. Das bedeutet, dass Sie auch dann ein Recht auf die Leistungen Ihrer Betriebsrente haben, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist vom ersten Tag an unverfallbar. Erteilt hingegen Ihr Arbeitgeber seine Zusage, die Betriebsrente allein zu finanzieren – zum Beispiel per Direktzusage oder Unterstützungskasse – ist die Unverfallbarkeit an eine Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren sowie an ein Alter von mindestens 21 Jahren gebunden. Die Betriebsrente wird lebenslang gezahlt. Auch die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen sowie die Invaliditätsversorgung gehören zu den Leistungen der Betriebsrente. Die Hinterbliebenenversorgung garantiert bei Tod des Versicherten den Ehe- oder den Lebenspartnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie den Kindern Beitragsauszahlungen. Die Invaliditätsversorgung ermöglicht Ihnen im entsprechenden Fall eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Beispielrechnung für die Betriebsrente

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto und möchte über eine Entgeltumwandlung in die Betriebsrente einzahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss von 15 Prozent an den Einzahlungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer entscheidet sich, vier Prozent seines Bruttogehalts, also 120 Euro pro Monat, in die Betriebsrente einzuzahlen.

Monatliche Einzahlung des Arbeitnehmers:

3.000 Euro (Bruttogehalt) x 0,04 = 120 Euro

Arbeitgeberzuschuss (15 Prozent der Einzahlung des Arbeitnehmers):

120 Euro x 0,15 = 18 Euro

Gesamteinzahlung in die Betriebsrente pro Monat:

120 Euro (Arbeitnehmer) + 18 Euro (Arbeitgeber) = 138 Euro

Wenn diese Einzahlungen über einen Zeitraum von 30 Jahren mit einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent pro Jahr erfolgten, kämen nach 30 Jahren etwa 80.418 Euro heraus.

Durchführungswege der Betriebsrente

Für die Betriebsrente gibt es verschiedene Durchführungswege wie Direktzusage, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Der Arbeitgeber kann frei wählen, welchen er für künftige Betriebsrentner nimmt. Bei der Pensionszusage bzw. Direktzusage regelt der Arbeitgeber die Einzahlungen allein. Alternativ kann er in eine Unterstützungskasse zahlen. Das sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die Betriebsrente.

Liegt die Entscheidung hingegen beim Arbeitnehmer, kann er seine Beiträge und die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Beispiel in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, bei denen externe Träger involviert sind. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für Sie ab, was Ihnen den Vorteil bietet, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu integrieren. Die Beiträge können aber auch in traditionelle Pensionskassen oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Bei einer Entgeltumwandlung per Pensionskasse profitieren Sie von Steuervorteilen und geringen Sozialabgaben. Pensionsfonds bieten im Vergleich zu Pensionskassen höhere Renditechancen, sind dafür aber auch höheren Renditeschwankungen unterworfen. Ganz gleich, welchen Durchführungsweg Ihr Arbeitgeber wählt: Zum Laufzeitende erhalten Sie das Geld entweder als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn.

Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersversorge

Vorteile Nachteile
Steuerliche Förderung          Komplexität in der Verwaltung
Arbeitgeberzuschuss Bindung an den Arbeitgeber
Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung Begrenzte Auswahl an Anlageoptionen
Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung Eventuelle Einschränkungen bei Jobwechsel

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung sind die vom Bruttogehalt gezahlten Beiträge zur Altersversorgung bis zu einer bestimmten Höhe frei von Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Obergrenze liegt bei vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Zudem müssen Arbeitgeber und künftige Betriebsrentner die Sparbeiträge nicht versteuern. Der Freibetrag dafür liegt bei acht Prozent. Dies erhöht die Attraktivität der Betriebsrente als Instrument der Altersvorsorge.

Der maximale steuerliche Förderbetrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds beträgt 604 Euro. Der sozialversicherungsfreie Beitrag des eingezahlten Arbeitgeberanteils beträgt 302 Euro monatlich.

Bei Auszahlung der Rente gilt: Der Freibetrag liegt bei monatlich 176,75 Euro (West) beziehungsweise 173,25 Euro (Ost). Das heißt, erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge sowie Pflegepflichtversicherungsbeiträge auf die erhaltene Rente fällig.

Fragen und Antworten zur Betriebsrente

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Die Ansprüche aus der Betriebsrente bleiben erhalten und werden vom neuen Arbeitgeber übernommen oder können privat weitergeführt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf eine Betriebsrente.

Ist die Betriebsrente vor Pfändung geschützt?

Ja, die Auszahlung der Betriebsrente ist in der Regel vor Pfändung geschützt.

Kann ich meine Betriebsrente mitnehmen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ja, die Mitnahme der Betriebsrente ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Lassen Sie sich zum Thema Betriebsrente bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.