Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist eine gute und zuverlässige Kfz-Versicherung wichtig. Denn die Versicherungen greifen im Schadensfall und bieten Versicherten einen umfassenden Schutz. Was Sie zur Autoversicherung wissen sollten, erfahren Sie hier.
Kfz-Versicherung
Fahrzeuge zu fairen Konditionen versichern
Ihre Vorteile mit einer Kfz-Versicherung
- Umfangreicher Versicherungsschutz: Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
- Nach Bedarf individuell und flexibel kombinierbar
- Profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung – auch nach Vertragsschluss und im Schadensfall
- Ein persönlicher Ansprechpartner bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank
Versicherungspflicht für Fahrzeughalter
Grundsätzlich gibt es drei Arten der Autoversicherung: Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- sowie Vollkaskoversicherung. Gesetzlich ist jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie übernimmt die von Ihnen verursachten Kosten, die durch Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden an Dritten entstehen. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist hingegen freiwillig. Sie greift bei Schäden an Ihrem Fahrzeug. Mit einem Schutzbrief erhalten Sie zusätzliche Leistungen für eine Kfz-Versicherung. Dieser beinhaltet häufig zum Beispiel Pannen- und Unfallhilfe sowie Reparaturdienste.
Die Beitragshöhe für eine Kfz-Versicherung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie dem Fahrzeugtyp, der Regionalklasse – also dem Wohnort des Versicherten, der Typklasse und der Schadenfreiheitsklasse. Darüber hinaus spielen das Alter des Versicherungsnehmers, die jährlich gefahrenen Kilometer und der gewöhnliche Abstellort des Autos – zum Beispiel eine Garage – bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine Rolle.
Kfz-Versicherung wechseln – so geht's
Sie möchten keine höhere Versicherungssumme zahlen? Sie sind mit dem Service Ihrer Autoversicherung unzufrieden? Im Herbst beginnt für Kfz-Versicherte die Wechselsaison. In der Regel laufen die Versicherungsverträge bis zum Ende eines Jahres aus. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Dementsprechend ist für Versicherte der 30. November Stichtag, um die aktuelle Kfz-Versicherung zu kündigen. Häufig lässt sich bei einem Versicherungsvergleich Geld sparen. Holen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank einfach und unverbindlich ein Angebot für Ihre Kfz-Versicherung ein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Autoversicherung zu wechseln.
Ausnahmen im Kündigungsrecht
Sie können Ihren Versicherungsvertrag fristgerecht bis zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. In bestimmten Fällen haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel. Die Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle beendet den Versicherungsschutz. Damit können Sie eine neue Autoversicherung ohne Einschränkungen wählen. Eine weitere Ausnahme im Kündigungsrecht besteht im Schadensfall. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens einen Versicherungswechsel vorzunehmen. Ebenso ist eine Kündigung bei Vertragsänderungen des Versicherers rechtens. Zum Beispiel dann, wenn eine Beitragserhöhung Ihrer Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung ohne Leistungserweiterung oder anderweitige Veränderungen Ihres Vertrags vorgenommen werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
In Deutschland wird kein Auto ohne eine Haftpflichtversicherung zugelassen, das schneller als 6 km/h fährt. Ein solcher Basisschutz ist nicht nur gesetzlich für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll für den Fahrer. Denn für Schäden, die zum Beispiel aufgrund von Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verursacher. Eine solche Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Kfz-Haftpflicht hilft zudem bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter.
Teilkasko und Vollkasko
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es auch Teilkaskoversicherungen und Vollkaskoversicherungen. Eine Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Naturgewalten, Unfälle mit Tieren oder bei Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich deckt sie Schäden ab, die aufgrund von selbstverursachten Unfällen entstehen. Die Versicherung übernimmt ebenso die Reparaturkosten bei Beschädigung durch Vandalismus oder bei Diebstahl. Zudem können Sie bei einer Teilkasko und Vollkasko durch die Selbstbeteiligung Geld sparen, denn der Versicherer gewährt dafür einen Beitragsrabatt.
Wie hoch ist die Deckungssumme in der Autoversicherung?
Die Deckungssumme bestimmt die Höhe des Betrags, bis zu der ein Versicherungsnehmer im Schadensfall über die Haftpflicht-Police abgesichert ist. Bei Schäden, deren Kosten über diese Summe hinausgehen, haftet der Versicherte selbst – schuldunabhängig. Die Deckungssumme in der Autoversicherung ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket. Sie beläuft sich bei Personenschäden pauschal auf 50 bis 100 Millionen Euro. Pro geschädigte Person sind dies maximal 8 bis 15 Millionen Euro.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse – kurz SF-Klasse – gibt die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre für jeden Autofahrer an. Für die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Versicherung spielt sie eine entscheidende Rolle. Je länger Sie ohne Unfall fahren, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt und niedriger der Beitragssatz. Nach jedem schadenfreien Kalenderjahr steigen Sie dementsprechend eine Stufe in der Schadenfreiheitsklasse nach oben. Eine Hochstufung erfolgt zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug in einem Kalenderjahr mindestens sechs Monate lang versichert war. Eine Rückstufung Ihrer SF-Klasse und damit eine Beitragssteigerung finden hingegen bei einem durch den Versicherer regulierten Schadensfall statt. Beim Versicherungswechsel wird die entsprechende Schadenfreiheitsklasse angerechnet.
Bei jeder Kfz-Versicherung sind die Schadenfreiheitsklassen gleich. Wie viel Prozent des Versicherungsbeitrags welcher SF-Klassen zugeordnet wird und wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt ausfällt, legt die Versicherung fest. Aufgrund dessen lohnt sich ein Vergleich der Autoversicherungen.
Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar
Einen Teil der Kfz-Versicherungsbeiträge können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Hierfür ist die Art der Versicherung entscheidend. Das Finanzamt unterscheidet zwischen der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. In der Steuererklärung können Sie lediglich die Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung geltend machen und als Sonderausgaben absetzen. Dazu tragen Sie einfach die Kosten in den Zeilen 41 bis 48 des Mantelbogens der Einkommenssteuererklärung ein. Handelt es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, entfällt Ihr Anspruch. Die Höhe der absetzbaren Beträge hängt davon ab, wie Sie das Auto nutzen und ob Sie bereits an anderer Stelle entsprechende Kosten geltend gemacht haben. Bei Fragen steht Ihnen ein Mitarbeiter Ihrer örtlichen Volksbank Raiffeisenbank zur Verfügung.
Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung
Ja, selbstverständlich können Sie auch Ihr Motorrad über die Kfz-Versicherung versichern.
Für Ihr motorisiertes Kleinkraftrad – wie ein Moped oder Roller – gibt es spezielle Tarife. Sprechen Sie dazu einen Berater in Ihrer Filiale vor Ort auf das Thema Mopedversicherung an. Er steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Die Insassen-Unfallversicherung ergänzt eine Kfz-Versicherung. Sie gilt für den Fahrer sowie alle Mitfahrer eines Fahrzeugs. Bei einem Autounfall bietet diese Versicherung einen finanziellen Schutz, falls die Insassen bleibende Schäden davontragen. Sie greift unabhängig von der Schuldfrage des Versicherungsnehmers.
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer der über 10.000 Filialen in Ihrer Nähe oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort angezeigt.