In Form von Tagesgeld legen Sie Ihr Vermögen einfach und sicher an. Dabei bleiben Sie stets flexibel. Denn beim Tagesgeldkonto müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten und können jederzeit auf Ihre Ersparnisse zugreifen.
Tagesgeld
Sichere Geldanlage als Ergänzung zum Girokonto
Ihre Vorteile mit Tagesgeld
- Kurzfristig Geld anlegen
- Jederzeit über das eigene Guthaben verfügen
- Von Zinsen profitieren
- Ideale Ergänzung zum Girokonto
- Kontoführung online möglich
- Sicherheit dank eines zuverlässigen Partners
Mit Tagesgeldkonto ohne Kursrisiko sparen
Die Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe unterstützt Sie beim Vermögensaufbau. Tagesgeld ist eine sichere Form der Geldanlage. Dabei können Sie immer genau den Anlagebetrag wählen, der zu Ihrer momentanen Finanzsituation passt. So sparen Sie einfach und sicher Ihr Geld – ohne Kursrisiko. Ein Tagesgeldkonto eignet sich zum Beispiel dafür, Ihren nächsten Urlaub oder eine größere Anschaffung wie eine neue Küche zu finanzieren.
Mit Tagesgeld flexibel bleiben
Sobald Sie Ihr Guthaben benötigen, überweisen Sie einfach den gewünschten Anlagebetrag auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto. Das kann zum Beispiel Ihr Girokonto sein. Die Kontoführung ist auch online möglich. Mit unserem OnlineBanking verwalten Sie Ihre Finanzen rund um die Uhr – von zu Hause oder unterwegs aus.
Fragen und Antworten zum Tagesgeld
Ihre Volksbank Raiffeisenbank gestaltet die Kontoeröffnung für Sie so unkompliziert wie möglich. Informieren Sie sich online oder bei Ihrer Bank vor Ort.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.