Die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlten Renten gelten als Altersbezüge und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ob Sie Ihre Renteneinkünfte versteuern müssen, beziehungsweise wie viel Prozent davon, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Rente versteuern
Von diesen Faktoren ist Ihre Steuerlast abhängig
Was ist der Rentenfreibetrag?
Beim Rentenfreibetrag handelt es sich um jenen Teil der Rente, auf den keine Steuer zu zahlen ist. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist abhängig von Ihrem Rentenbeginn, also dem Kalenderjahr Ihres ersten Rentenbezugs. Der Rentenfreibetrag errechnet sich aus Ihrer Jahresbruttorente und bleibt während der gesamten Rentendauer unverändert. So gibt es im Falle von Rentenerhöhungen keine weitere Entlastung. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente stetig. Die Besteuerung betrifft neben der Altersrente auch die Erwerbsunfähigkeits- sowie die Hinterbliebenenrente.
Besteuerungsanteil berechnen
Ab 2040 müssen Rentner ihre Altersrenten aus der sogenannten Basisversorgung voll versteuern. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente sowie die berufsständige Versorgung. Da Rentner aber bereits auf Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge vorgelagert Steuern gezahlt haben, drohte in einigen Fällen eine doppelte Besteuerung. Diese Gefahr ist gebannt, weil ab dem Jahr 2023 die Beiträge zur Altersvorsorge in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuererklärung abziehbar sind. Für den Abzug gilt allerdings ein Höchstsatz, der jedes Jahr steigt. Im Jahr 2022 lag er bei 25.639 Euro.
Der Übergang zur nachgelagerten Rentensteuer erfolgt schrittweise: Der Rentenfreibetrag sinkt jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis 2040 der komplette Freibetrag entfällt. Wenn Sie zum Beispiel 2023 in Rente gehen, sind 83 Prozent Ihrer Jahresbruttorente steuerpflichtig – 17 Prozent bleiben steuerfrei.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil | Prozentsatz für Rentenfreibetrag |
---|---|---|
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
2029 | 89 | 11 |
2030 | 90 | 10 |
2031 | 91 | 9 |
2032 | 92 | 8 |
2033 | 93 | 7 |
2034 | 94 | 6 |
2035 | 95 | 5 |
2036 | 96 | 4 |
2037 | 97 | 3 |
2038 | 98 | 2 |
2039 | 99 | 1 |
2040 | 100 | 0 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Nach Rentenerhöhung kann Einkommenssteuer fällig werden
Da sich bei Rentenerhöhungen der Freibetrag nicht erhöht, können im Laufe der Rentenbezugszeit Steuern fällig werden. Das wäre zum Beispiel bei einer Jahresbruttorente von 12.980 Euro mit einem Rentenfreibetrag von 1.980 Euro der Fall, die sich durch eine Rentenanpassung von jährlich durchschnittlich drei Prozent auf 17.000 Euro im Jahr 2030 erhöhte. Abzüglich des Freibetrags von 1.980 Euro und eines geschätzten Grundfreibetrags von 12.000 Euro im Jahr 2030 ergäben sich zu versteuernde Einkünfte von 3.020 Euro.
Achten Sie auf absetzbare Kosten
Genau wie Arbeitnehmer können auch steuerpflichtige Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Der steuerliche Grundfreibetrag dafür liegt 2023 bei 10.908 Euro. Es lassen sich zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen für Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen sowie für Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Spenden sowie Kosten für Medikamente oder Ärzte können Sie ebenfalls steuerlich absetzen. Das gilt auch für Werbungskosten, die sich allerdings in deutlich geringerer Höhe geltend machen lassen als bei Einkünften von Arbeitnehmern. Der entsprechende Pauschbetrag für Rentner beträgt 102 Euro.
Steuererklärung als Rentner oft unumgänglich
Falls Ihre gesetzliche Rente steuerfrei bleibt, Sie aber zusätzliche Einnahmen erzielen, kann es passieren, dass die Rentenbesteuerung doch greift. Denn Hinzuverdienste wie Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Zahlungen einer privaten Rentenversicherung erhöhen Ihr Gesamteinkommen und fallen womöglich unter eine Besteuerung. Ob Sie als Rentner dann Steuern an das Finanzamt abführen müssen, ist abhängig von der Höhe Ihres zusätzlichen Einkommens und der Einkunftsart. Eine Steuererklärung als Rentner einzureichen ist ratsam, da sie entweder dazu verpflichtet sind oder davon profitieren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Finanzämtern, Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen.
Fragen und Antworten zum Thema "Rente versteuern"
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Leider lässt sich diese Frage nicht mit einer bestimmten Summe beantworten. Denn es kommt immer auf die Lebensbedingungen an. Dabei spielt zum Beispiel eine Rolle, wie lange Sie in die Rentenkasse eingezahlt haben oder ob Sie einen Behindertenausweis besitzen. Pauschal können Sie davon ausgehen, dass Sie mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro noch keine Steuern zahlen müssen. Es ist aber auch möglich, dass die Grenze Hunderte von Euro darüber liegt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte lassen Sie sich durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer oder einem Lohnsteuerhilfeverein zum Thema Rentenbesteuerung beraten.
Für Rentner gibt es keinen eigenen Freibetrag. Es gilt der Freibetrag für alle Steuerpflichtigen. Für das Jahr 2023 sind das 10.908 Euro.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Ihren Versicherer oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.