Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit der Direktversicherung Ihrer Volksbanken Raiffeisenbanken sparen Sie in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Ihre Zusatzrente finanzieren Sie durch Entgeltumwandlung. Hier erfahren Sie mehr über die Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung – Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen
Ihre Vorteile mit der Direktversicherung
- Garantierte Rentenzahlung – ein Leben lang
- In der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparen
- Bei Jobwechsel Möglichkeit einer Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder private Weiterführung
- Eingezahlte Beiträge auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher
- Zusätzliche Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung möglich
- Ausführliche Beratung auf Augenhöhe bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2014)
Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge
Das Rentenniveau sinkt weiter und damit auch die gesetzliche Rente, die Sie beziehen werden. Deshalb ist es wichtig, für Ihren Ruhestand vorzusorgen. So schließen Sie die Versorgungslücke und behalten im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard bei. Die Direktversicherung ist – neben der Pensionskasse, dem Pensionsfonds, der Pensionszusage und der Unterstützungskasse – eine von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Eine bAV dient dem Zweck des Ansparens einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Er schließt diese Art der Rentenversicherung für die Arbeitnehmer ab und gewährt einen Arbeitgeberzuschuss. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Betriebsrente. Zusammen mit unseren Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bietet Ihnen Ihre Bank ein passendes Angebot.
Direktversicherung: So funktioniert's
Sie haben als Arbeitnehmer den Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts dafür verwendet wird. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte – sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Direktversicherung ist flexibel an Ihre Bedürfnisse und finanziellen Mittel anpassbar. Sie basiert auf einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt. Dabei zahlt der Arbeitgeber den Beitrag direkt aus Ihrem Bruttogehalt in die Betriebsrente ein. So fallen für diesen Teil Ihres Gehalts in der Ansparphase keine Steuern oder Sozialabgaben an. Allerdings gelten dabei Höchstgrenzen: Nur Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialabgabebefreit. Somit können Sie die Aufwendungen für Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Vertrag lässt sich auch bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen. Die bereits eingezahlten Beiträge für Ihre Direktversicherung sind dabei unverfallbar – das heißt, sie bleiben erhalten.
Auszahlung Ihrer Rente
Die Auszahlung Ihrer Direktversicherung erfolgt im Rentenalter. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Altersrente und einer einmaligen Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Allerdings müssen Rentner ihre Betriebsrenten versteuern. Für gesetzlich Versicherte fallen – wie bei der staatlichen Altersvorsorge auch – Sozialversicherungsbeiträge für die Pflegeversicherung und Krankenversicherung an. Dabei steht Ihnen ein Freibetrag zu. Privatversicherte müssen in der Regel keine Sozialabgaben im Rahmen Ihrer Altersvorsorge leisten.
Regelung im Todesfall
Sollte der Versicherungsnehmer während des Rentenbezugs versterben, wird die betriebliche Altersvorsorge bis zum Ende der festgelegten Vertragslaufzeit an diejenigen ausgezahlt, die vertraglich als Bezugsberechtigte festgelegt sind. Dazu können Hinterbliebene wie Ehepartnerin oder Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte gehören. So sind Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert. Bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge beziehungsweise Direktversicherung steht Ihnen ein Berater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort zur Seite.
Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Die Art der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen legt Ihr Arbeitgeber fest.
Der Vertrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge wird von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie können Ihre Beiträge dann entsprechend Ihrer finanziellen Mittel anpassen.
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie in einer unserer über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Bank vor Ort angezeigt.