Viele Arbeitnehmer haben steuerlich mehr abzusetzen, als sie denken. In den meisten Fällen lohnt es sich, eine Steuererklärung einzureichen. Welche außergewöhnlichen Kosten Sie beim Finanzamt geltend machen können, lesen Sie hier.
Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Ergreifen Sie die Chance auf eine Steuerrückzahlung
Außergewöhnliche Belastungen gesondert nachweisen
Sie müssen nicht Ihre gesamten Einkünfte versteuern. Ihr steuerpflichtiges Einkommen mindert sich um die sogenannten absetzbaren Ausgaben. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt von sich aus lediglich Ihre Werbungskosten, indem es einen Pauschbetrag – also eine pauschal absetzbare Summe – anrechnet. Wenn Sie zusätzlich außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen wollen, können Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Beachten Sie hierbei die Fristen. Um außergewöhnliche finanzielle Aufwendungen abzusetzen, müssen Sie diese einzeln in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" Ihrer Steuererklärung nachweisen.
Allgemeine außergewöhnlichen Belastungen
Es gibt zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen: allgemeine und besondere. Allgemeine außergewöhnlichen Belastungen sind zum Beispiel Krankheitskosten, Aufwendungen für Hilfsmittel wie Brillen, Prothesen, Hörgeräte oder Akupunktur, Heilpraktikerkosten sowie Zuzahlungen zu verschriebenen Medikamenten, die nicht durch eine Krankenkasse oder eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt sind. Dabei können Sie nur den Teil der Aufwendungen geltend machen, der über der sogenannten zumutbaren Belastung liegt. Ein Teil Ihrer Ausgaben ist also steuerlich nicht relevant. Ab welcher Höhe das Finanzamt die Belastungen anrechnet, kommt auf Ihr Einkommen, Ihren Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder an.
Besondere außergewöhnliche Belastungen
Bei besonderen außergewöhnlichen Belastungen ist die Höhe eines möglichen Steuerabzugs zwar gedeckelt. Doch anders als bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen zählt schon der erste Euro der Aufwendungen für Ihre Steuererklärung. Als besondere außergewöhnliche Belastung absetzbar ist zum Beispiel der Unterhaltshöchstbetrag für volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden und nicht im Elternhaus wohnen. Pauschbeträge gibt es für Behinderte, pflegende Angehörige oder Hinterbliebene von Soldaten.
Wiederbeschaffungskosten zählen auch zu den Belastungen
Bei Brand, Hochwasser und anderen Naturkatastrophen sieht das Gesetz steuerliche Erleichterungen vor, wenn zum Beispiel Möbel oder Kleidung neu gekauft werden müssen. Kosten für die Beseitigung des Schadens beeinflussen ebenfalls die Steuerhöhe. Wenn Ihre Einrichtung noch einen Restwert hat, kürzen die Finanzbeamten allerdings die anrechenbaren Aufwendungen. Das gilt auch, wenn Sie Spendengeld oder Erstattungen Ihrer Hausratversicherung erhalten. Diese mindern die Schadenshöhe. Falls Sie eine Steuerrückzahlung erhalten, überlegen Sie sich, wie Sie Ihr Geld am besten nutzen können. Die Genossenschaftliche Beratung Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen dabei.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Lohnsteuerhilfeverein, Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.