Mit einem Sparkonto können Sie Geld für Ihre Wünsche ansparen – und das ganz flexibel. Sie bestimmen, wann und wie viel Geld Sie zurücklegen. Zeitgleich können Sie auch über Ihr Vermögen verfügen.
Sparkonto
Weil jeder Mensch Sicherheit braucht
Ihre Vorteile mit einem Sparkonto
- Sichere Geldanlage mit minimalem Risiko
- Flexible Einzahlungen möglich
- Keine vorgegebene Laufzeit
- Ohne Kündigung über bis zu 2.000 Euro monatlich verfügen
- Die Sicherheit Ihrer Einlagen und Ihr Vertrauen stehen für uns im Mittelpunkt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand: Juni 2017)
Das Sparkonto: einfach, sicher und risikofrei
Sie wollen für Ihren nächsten Urlaub Geld ansparen? Sie planen eine größere Anschaffung? Oder Sie haben gerne ein finanzielles Polster für Notfälle? Dann ist ein Sparkonto die passende Geldanlage. Sie können Ihr Geld einfach und risikofrei auf einem Sparkonto anlegen. Der Zeitpunkt und die Höhe Ihrer Einzahlungen sind frei wählbar. Auch die Einzahlung kleiner Geldbeträge ist möglich. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst. Das Sparkonto erfreut sich nicht ohne Grund bereits seit Jahrzehnten großer Beliebtheit als sichere Anlageform.
Geld abheben vom Sparkonto
Wenn Sie Geld für die Finanzierung Ihrer Wünsche benötigen, dann heben Sie den Betrag einfach von Ihrem Sparkonto ab – ohne dieses kündigen zu müssen. So können Sie jeden Monat problemlos über bis zu 2.000 Euro verfügen.*
Sparkonto eröffnen
Besuchen Sie Ihre Bank vor Ort, um ein Sparkonto zu eröffnen. Auch das Sparen für Kinder oder Enkelkinder ist mit einem Sparkonto möglich. Bringen Sie die Nachwuchssparer mit in die Filiale, um gemeinsam ein Kindersparkonto zu eröffnen. So können die Kleinen einen Teil ihres Taschengelds ansparen und sich selbst erste Wünsche erfüllen. Ein Bankberater steht Ihnen bei Fragen zur Seite.
Fragen und Antworten zum Sparkonto
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Bank vor Ort angezeigt.
Wenn Sie Ihr Sparkonto auflösen möchten, müssen Sie lediglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.*
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.
*Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr Ihrer Bank.