Fördermittel für Neubau und Modernisierung

Die richtige Unterstützung für Ihr Vorhaben

Ob Sie ein Eigenheim erwerben, bauen oder erneuern wollen: Sowohl Neubau als auch Modernisierung bedürfen hoher Investitionen und sind daher nicht für jeden durchführbar. Doch Sie können zahlreiche Fördermittel zur finanziellen Unterstützung in Anspruch nehmen. Welche Förderung die richtige für Sie ist, erfahren Sie hier.

Wer vergibt Fördermittel?

Wenn Sie den Neubau oder Erwerb einer energieeffizienten Immobilie oder die energetische Modernisierung Ihres Eigenheims planen, steht Ihnen eine große Auswahl an Fördermitteln zur Verfügung. Sowohl Kommunen und Länder als auch regionale Energieversorger bieten ihre Unterstützung bei der Finanzierung an. Da Investitionen in energiesparende Maßnahmen dem Klimaschutz zugutekommen, hält der Staat einige Förderprogramme bereit. Die staatliche Förderung erfolgt dabei durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mithilfe des untenstehenden FördermittelFinders und einer Beratung bei Ihrer Bank vor Ort erfahren Sie, welche Förderung für Sie infrage kommt.

FördermittelFinder

Förderprogramme für Energieeffizienz

Veraltete Heizungen verbrauchen viel Energie und stoßen reichlich CO2 aus. Viele Institutionen wie die BAFA oder die KfW fördern deshalb den Umbau vorhandener Geräte oder den Austausch gegen effizientere Modelle. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die Teil des Gebäudeenergiegesetzes ist. Eigentümer eines Einfamilienhauses können folgende Investitionskostenzuschüsse erhalten:

  • 30 Prozent Grundförderung für Wärmepumpen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden,
  • 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels,
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028) für den frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen sowie Nachtspeicher- und Biomassenheizungen (ab 1. Januar 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent),
  • 30 Prozent Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • Die Förderboni sind kumulierbar bis zu einem Fördersatz von max. 70 Prozent.

Die Antragsstellung für die neue Förderung startet voraussichtlich zum 27. Februar 2024. Für Antragssteller gibt es jedoch eine befristete Übergangsregelung. Demnach können förderfähige Vorhaben bereits vorher umgesetzt und der Förderantrag nachträglich gestellt werden. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachholen.

Die KfW unterstützt auch die Installation von Elektromobilitäts-Ladestationen finanziell. Des Weiteren gibt es in einigen Ländern und Kommunen eine Förderung von sozialem Wohnraum. Diese stellt unter anderem Fördermittel für den Bau von behindertengerechten Wohnungen und Häusern oder den entsprechenden Umbau bestehender Immobilien bereit.

Wer kann Fördermittel in Anspruch nehmen?

Nicht nur Privatpersonen können von den Förderprogrammen profitieren. Auch Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen dürfen einen Antrag auf Förderung einreichen. Da jedes Programm an spezifische Bedingungen geknüpft ist, sollten Interessenten sich zuvor gründlich informieren. Beachten Sie auch, dass Sie Ihren Antrag einreichen müssen, bevor Sie zur Tat schreiten. Denn bereits in der Umsetzung befindliche Projekte erhalten in der Regel keine Förderung. Zudem ist je nach Förderprogramm eine Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Denken Sie daher frühzeitig daran, passende Fördermittel in Ihre Finanzierung mit einzuplanen.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, Ihren Versicherer oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.