Riester: Zulagen rückwirkend sichern

Bis zum Jahresende 2024 haben Sie noch Zeit

12. November 2024

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann jährlich von staatlichen Förderungen profitieren. Haben Sie vergessen, diese zu beantragen? Dann können Sie sich die Zulagen auch rückwirkend sichern. Wie das geht und warum Sie bei veränderten Lebensverhältnissen Ihren Vertrag anpassen sollten, lesen Sie hier.

Wie lange kann ich mir die Zulagen rückwirkend sichern?

Mit einem Riester-Vertrag können Sie unterschiedliche Vergünstigungen wie hohe staatliche Zulagen oder Steuerersparnisse in Anspruch nehmen. Allerdings erhalten Sie die Riester-Zulagen nicht automatisch. Sie müssen jedes Jahr einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist für zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Sie können bis Jahresende, also bis zum 31. Dezember 2024, die Zulagenanträge für die Jahre 2022 und 2023 stellen. Für die Einreichung des Zulagenantrags für 2023 können Sie sich aber auch noch bis Ende 2025 Zeit lassen.

Der Zulagenantrag

Den jährlich einzureichenden Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Versicherer. Sie können jedoch auch mithilfe eines Dauerzulagenantrags Ihrem Versicherer die Vollmacht erteilen, die jährlichen staatlichen Zulagen für Sie zu beantragen.

In beiden Fällen leitet der Versicherer den jeweiligen Antrag jedes Jahr an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie in dem Umfang Zulagen, in dem Sie förderberechtigt sind. Inwieweit Sie zulagenberechtigt sind und wie hoch daher Ihre Zulagen ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel ist entscheidend, wie viel Sie verdienen und wie viel Sie jährlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf einen Berufseinsteigerbonus und Kinderzulagen.

Private Veränderungen: Riester-Vertrag anpassen

Informieren Sie daher bei Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse – zum Beispiel bei Familienzuwachs oder Gehaltserhöhung – unbedingt Ihren Versicherer. Denn die Höhe des Eigenbeitrags hängt vom Einkommen ab. Verändert sich dieses, wird die Sparrate im Folgejahr entsprechend angepasst. Durch rechtzeitige Mitteilung von Änderungen stellen Sie sicher, dass Sie stets die vollen staatlichen Zulagen erhalten. Sollten Sie dem Versicherer beispielsweise falsche Angaben gemeldet haben, müssen Sie mit Rückforderungen rechnen.

Mindesteigenbetrag für volle Zulagen

Sie möchten die vollen Riester-Zulagen erhalten? Dann müssen Sie den Mindestbeitrag von vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2.100 Euro, abzüglich der jeweiligen Riester-Zulagen – einzahlen. Andernfalls erhalten Sie alle Zulagen nur anteilig. Dieser Prozentsatz schließt die staatlichen Zulagen bereits ein, sodass der tatsächlich zu zahlende Betrag niedriger ausfallen kann. Deshalb zahlt die ZfA diese erst aus, nachdem sie Ihre Beiträge geprüft hat. Sollten Sie bis zum 31. Dezember 2024 einen Riester-Vertrag abschließen und die Zahlung für das laufende Beitragsjahr vollständig leisten, haben Sie rückwirkend das Recht auf staatliche Zulagen. Wenn der Mindestbeitrag jedoch nicht erbracht wird, reduziert sich die staatliche Zulage anteilig.

Riester-Rente und Steuervorteile

Bei einer Riester-Rente können Sparer nicht nur von staatlichen Zulagen profitieren, sondern in der Regel auch von Steuervorteilen: Mithilfe der Steuererklärung erhalten Sie Teile des geleisteten Jahresbeitrags für Ihre Altersvorsorge zurück. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, hängt vom Einkommen und von der Höhe der jährlichen Einzahlungen ab. So können Sie Zulagen und Riester-Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben beim Finanzamt absetzen. Sie erhalten aber nur den Anteil Ihrer Steuererstattung, der nach Abzug aller Zulagen übrigbleibt. Ist die Zulage höher als Ihre Steuerersparnis, erhalten Sie nur die Zulage.

Riestern für Ehepaare

Zahlen sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner in die Rentenversicherung ein? Dann können beide einen Riester-Vertrag abschließen und jeder Förderberechtigte erhält die Grundzulage. Der maximal geförderte Betrag steigt damit auf 4.200 Euro. Wenn Sie allein in die Rentenversicherung einzahlen, muss Ihr Ehepartner jährlich nur 60 Euro Eigenanteil leisten, um die staatliche Zulage zu erhalten. Damit erhöht sich die Fördergrenze auf 2.160 Euro.

Riestern für Eltern

Sollten Sie Kindergeld beziehen, können Sie die Kinderzulage beantragen. Diese liegt bei 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beziehungsweise bei 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage erhält nur ein Elternteil. Sie darf nicht doppelt bezogen werden. Die Wahl, welcher Elternteil die Kinderzulage erhält, ist flexibel und kann von Jahr zu Jahr neu getroffen werden. Es ist jedoch ratsam, diese Zulage dem Vertrag des Elternteils zuzuschreiben, der die höheren Beiträge zahlt, um das Optimum an staatlicher Förderung herauszuholen. Sparern, die im Jahr des Vertragsabschlusses höchstens 25 Jahre alt werden oder sind, steht zusätzlich eine einmalige Zulage von 200 Euro zu, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde.

Lassen Sie sich zur Riester-Rente bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.