Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Familien finanziell bei der Grundversorgung ihrer Kinder. Es ist gesetzlich geregelt und die Antragstellung erfolgt bei der Familienkasse. Erfahren Sie, wann Eltern Kindergeld erhalten und wie der Kinderfreibetrag berechnet wird.
Kindergeld
Finanzielle Hilfe für Familien
Wer erhält Kindergeld?
Kindergeld ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag, einer Sozialleistung für Eltern mit niedrigem Einkommen. Das Kindergeld soll die Grundversorgung Ihres Kindes sicherstellen und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Es ist unabhängig vom Einkommen und es erhält nur ein Elternteil. Bei getrenntlebenden Eltern steht das Kindergeld dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt.
- Kindergeldberechtigt sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern bis zu deren 18. Lebensjahr – unter bestimmten Umständen auch darüber hinaus.
- Erziehungsberechtigt können zum Beispiel Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern sein.
- Wenn Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten Sie Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG.
- Nach dem Bundeskindergeldgesetz – kurz BKGG – gelten für ausländische Mitbürger und im Ausland lebende Deutsche besondere Regelungen.
So beantragen Sie Kindergeld
Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Die Bearbeitung des Kindergeldantrags dauert vier bis sechs Wochen. Die Antragsstellung muss nicht direkt nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie können Kindergeld rückwirkend erhalten, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.
Benötigte Unterlagen für den Kindergeldantrag
Folgende Unterlagen und Angaben müssen Sie dem Antrag auf Kindergeld beifügen:
- Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ihre Steueridentifikationsnummer sowie die Ihres Kindes
- Soweit bereits vorhanden die Kindergeldnummer
- Ihre Bankverbindung
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes ist seit 2023 für alle kindergeldberechtigten Kinder gleich hoch.
Jahr | 1. und 2. Kind | 3. Kind | Ab dem 4. Kind |
---|---|---|---|
2010 bis 2014 | 184 Euro |
190 Euro |
215 Euro |
2015 | 188 Euro |
194 Euro |
219 Euro |
2016 | 190 Euro |
196 Euro |
221 Euro |
2017 | 192 Euro |
198 Euro |
223 Euro |
2018 | 194 Euro | 200 Euro | 225 Euro |
2019 | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
2020 | 204 Euro | 210 Euro | 235 Euro |
2021 | 219 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
2022 | 219 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
2023 | 250 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
Ab wann gibt es Kinderfreibetrag statt Kindergeld?
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zusammen. Er wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Der Kinderfreibetrag ergänzt das Kindergeld nicht, sondern gilt stattdessen. Dafür muss die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer ausfallen als das Kindergeld. Ein Steuervorteil ergibt sich ab einem Nettoeinkommen von knapp 40.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise ungefähr 77.500 Euro pro Jahr bei einem Kind für Verheiratete. Ob Erziehungsberechtigte bei der Einkommensteuer den Kinderfreibetrag erhalten, prüft das Finanzamt automatisch. Das im laufenden Jahr ausgezahlte Kindergeld wird dann am Jahresende als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag verrechnet.
Kindergeld für Minderjährige und Volljährige
Ab dem Monat der Geburt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes erhalten Erziehungsberechtigte uneingeschränkt Kindergeld. Für Volljährige besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter, wenn das Kind
- Freiwilligendienst leistet,
- eine Behinderung hat,
- zur Schule geht,
- seinen Ausbildungsplatz hat und seine erste Berufsausbildung beginnt oder sein erstes Studium absolviert,
- arbeitssuchend beziehungsweise ausbildungssuchend ist (bis 21 Jahre)
- oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.
Um den Anspruch auf Kindergeld zu erhalten, sind diesbezüglich Nachweise erforderlich. Bestreiten die Kinder eine zweite Ausbildung oder ein Masterstudium, können die Eltern weiterhin Kindergeld beziehen. Allerdings darf das Kind keine sogenannte schädliche Erwerbstätigkeit ausüben oder mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung selbst nicht für den Lebensunterhalt aufkommen kann, wird das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Dafür muss die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Kindergeld während Praktikum oder Au-Pair-Jahr
Ob Erziehungsberechtigte auch Kindergeld während Praktika oder Au-Pair-Zeiten ihres Kindes erhalten, ist rechtlich geregelt. Eltern von Au-Pairs sind weiterhin kindergeldberechtigt, wenn die Kinder während des Aufenthalts mindestens zehn Stunden Sprachunterricht pro Woche nehmen. Bei einem Praktikum sollte das Kind Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die für den angestrebten Beruf notwendig sind. Die Höhe der Praktikumsvergütung ist für den Kindergeldanspruch irrelevant.
Wann sind die Auszahlungstermine für das Kindergeld?
Für das Kindergeld gibt es keine festen Auszahlungstermine. Entscheidend ist die Endziffer der Kindergeldnummer. Für die Ziffer 0 erfolgt die Überweisung am Anfang des Monats, mit der Endziffer 9 kommt das Kindergeld meist erst zum Monatsende. Die Termine variieren von Monat zu Monat. Im Überweisungsplan der Familienkasse stehen genaue Datumsangaben für jeden Monat.