24. September 2024
Staatliche Fördermittel und Zuschüsse sichern
Profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen
Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) sichern Sie sich staatliche Fördermittel und Zuschüsse Ihres Arbeitgebers für den Vermögensaufbau. Mögliche Fördermaßnahmen sind die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie zum Bausparvertrag und staatliche Zulagen zum Riester-Vertrag.
VL-Sparen und die staatliche Förderung
Arbeitnehmer, die bei ihrer Bank einen VL-Sparvertrag abgeschlossen haben, können einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Ob Sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben und wie hoch diese ausfallen, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Ihr Arbeitgeber kann zwischen 6 und 40 Euro pro Monat – also maximal 480 Euro pro Jahr – in einen Sparvertrag einzahlen. Sind die VL nicht in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt? Verschenken Sie trotzdem kein Geld.
Denn auch wenn Ihr Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Auftrag, die VL von Ihrem Lohn oder Gehalt zu überweisen. Für die staatliche Förderung macht es keinen Unterschied, ob Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen von Ihrem Nettogehalt leisten. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung vornimmt. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und zum Beispiel eine Wohnungsbauprämie zum Bausparvertrag haben. Die staatlichen Förderungen sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Sparformen | Maximal zu versteuerndes Einkommen1 | Höhe der jährlichen Förderung |
Arbeitnehmersparzulage für Investitionen in den Wohnungsbau – zum Beispiel ein Bausparvertrag | 40.000 €, für Ehepaare 80.000 € (seit 1. Januar 2024) |
9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € für Alleinstehende höchstens 86 € für Ehepaare |
Arbeitnehmersparzulage für Wertpapier-, Fonds-, Beteiligungssparen | 40.000 € für Alleinstehende (seit 1. Januar 2024) 80.000 € für Ehepaare2 (seit 1. Januar 2024) |
20 % der eingezahlten Summe, höchstens 80 € für Alleinstehende höchstens 160 € für Ehepaare |
Wohnungsbauprämie | 35.000 EUR für Alleinstehende 70.000 EUR für Ehepaare2 |
10 % der eingezahlten Summe, höchstens 70 € für Alleinstehende höchstens 140 € für Ehepaare |
Tilgung eines Baukredits | 40.000 € für Alleinstehende (seit 1. Januar 2024) 80.000 € für Ehepaare² (seit 1. Januar 2024) |
9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € für Alleinstehende höchstens 86 € für Ehepaare |
Riester-Zulage | keine Einkommensgrenze | Bis zu 175 € Grundzulage für Alleinstehende Bis zu 359 € Grundzulage für Verheiratete 185 € pro Kind 300 € pro Kind, wenn es nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde |
1 Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen
2 steuerlich gemeinsam veranlagt
Arbeitnehmersparzulage
Als Fördermaßnahme zu den VL gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage. Ob Bausparvertrag, Riester-Rente oder Fondsanlage: Die Auswahl der Sparform ist Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch verschiedene Sparverträge miteinander kombinieren – zum Beispiel eine Fondsanlage mit einem Bausparvertrag. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht die Höchstsumme von 40 Euro im Monat auf das Anlagekonto einzahlen, können Sie den Betrag durch Eigenleistung aufstocken.
Fondssparplan und Bausparen
Wenn Sie sich für das Aktienfondssparen entscheiden und jährlich bis zu 400 Euro einzahlen, erhalten Sie in der Regel eine staatliche Zulage in Höhe von maximal 80 Euro pro Jahr. Eheleute haben Anspruch auf die doppelte Zulage. Der Staat unterstützt Sie nicht nur beim Fondssparen. Es gibt auch Fördermöglichkeiten für den Hausbau oder Hauskauf. Beim Bausparen können Alleinstehende zum Beispiel einen Betrag von bis zu 470 Euro fördern lassen. Die jährliche Zulage beträgt dabei im Falle des Höchstsatzes bis zu 43 Euro. Ehepaaren steht für Ihr zukünftiges Eigenheim wiederum die doppelte Fördersumme zu.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ebenfalls Zuschüsse, zum Beispiel für die energetische Sanierung, den altersgerechten Umbau des Eigenheims oder den Erwerb eines bereits umgebauten Gebäudes. Die KfW fördert auch den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses mit einem Kredit inklusive Tilgungszuschuss. Je besser dabei die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie ist, desto höher der Tilgungszuschuss. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einige Förderprogramme für den Umbau oder Austausch veralteter technischer Anlagen wie Heizungskörpern in Wohngebäuden.
Seit Juni 2023 gibt es das KfW-Programm „Wohneigentum mit Kind“. Es ersetzt das Baukindergeld und bietet Unterstützung beim Hauskauf oder beim Bau einer klimafreundlichen Immobilie. Im Unterschied zum Baukindergeld erhalten Sie bei diesem Programm keinen Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen.
Mit dem Bausparvertrag zur Wohnungsbauprämie
Bei einem Bausparvertrag, in den Sie zusätzlich aus eigenem Einkommen einzahlen, gewährt Ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Wohnungsbauprämie. Für Alleinstehende liegt die maximal geförderte Sparleistung bei 700 Euro pro Jahr. Die jährliche Höhe der Prämie beträgt pro Person zehn Prozent der Einzahlungen beziehungsweise maximal 70 Euro. Bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf 140 Euro und die maximal geförderte Sparleistung auf 1.400 Euro.
Riester-Rente und Berufseinsteiger-Bonus
Mit einer Riester-Rente unterstützt Sie der Staat bei der privaten Altersvorsorge. Dabei können Sie von Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Der Mindesteigenbeitrag für Ihre Riester-Rente beträgt jährlich 60 Euro. Wenn Sie diese Summe in Ihren Vertrag einzahlen, können Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen mit Zulagen rechnen. Förderfähige erhalten eine jährliche Grundzulage, die bis zu 175 Euro für Alleinstehende und bis zu 350 Euro für Verheiratete3 beträgt. Einen Anspruch auf die Zulagen in maximaler Höhe haben Sie, wenn Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag muss dabei 60 Euro jährlich betragen. Der Maximalbetrag liegt bei 2.100 Euro.
Antragsteller haben bis Ende des Jahres Zeit, um sich die volle Förderung zu sichern, indem Sie gegebenenfalls noch Geld überweisen. Zudem wird für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage4 gewährt. Diese beträgt 300 Euro für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 185 Euro. Schließen junge Sparer einen Vertrag vor Ende des 25. Lebensjahres ab, kommt einmalig ein Berufseinsteigerbonus von bis zu 200 Euro dazu. Ein Mitarbeiter Ihrer Hausbank hilft Ihnen, wenn Sie einen Dauerzulagenantrag einrichten möchten.
3 Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge
4 bei Berechtigung; die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, Ihren Versicherer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.