Kfz-Versicherung wechseln: So geht's

Die wichtigsten Informationen rund um den Versicherungswechsel

9. Oktober 2024

Unfälle im Straßenverkehr können schnell teuer werden. Eine zuverlässige Kfz-Versicherung schützt Sie im Schadensfall vor hohen Kosten. Wer mit seinen aktuellen Konditionen nicht zufrieden ist, sollte zum diesjährigen Stichtag seine Kfz-Versicherung wechseln.

Wann ist ein Wechsel möglich?

Ihre Kfz-Versicherung können Sie zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Dieses stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein, sodass ein Versicherungswechsel zum Jahresende möglich ist. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. In den meisten Fällen endet die Frist also am 30. November. Dies ist der Stichtag, an dem das Kündigungsschreiben für Ihre Autoversicherung beim Versicherer vorliegen muss. Um rechtskräftig zu sein, muss das Schreiben außerdem noch folgende Angaben enthalten:

-          die Versicherungsnummer,

-          das Fahrzeugkennzeichen,

-          den Kündigungsgrund sowie

-          eine Aufforderung zur Kündigungsbestätigung.

Entspricht die Kündigungsfrist nicht dem Ende des Kalenderjahres, müssen Sie die Vorgaben des jeweiligen Versicherers beachten. Nach einem Versicherungswechsel informiert die Versicherung die zuständige Kfz-Zulassungsstelle.

Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote gründlich, bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden. Nicht immer ist ein neuer Anbieter die beste Möglichkeit, um Geld zu sparen. Manchmal kann es sich lohnen, stattdessen ein verbessertes Angebot der aktuellen Versicherung anzunehmen.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Bei einem Fahrzeugwechsel, einer Neuzulassung oder einem Schadensfall können Sie vom außerordentlichen Kündigungsrecht für Ihre Autoversicherung Gebrauch machen. Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung des Leistungsumfangs haben Sie ebenfalls Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht. Dieses beträgt vier Wochen. Es gilt auch nach dem 30. November, sofern Ihr Versicherer Sie erst danach über anstehende Änderungen informiert hat.

Beachten Sie aber, dass es Gründe gibt, die das Sonderkündigungsrecht bei steigenden Prämien unwirksam machen. Ziehen Sie beispielsweise um und Ihr neuer Wohnort liegt in einer teureren Regionalklasse, greift es nicht. Das gilt auch, wenn ein neuer Arbeitsplatz für mehr gefahrene Kilometer sorgt, oder wenn Sie weitere Fahrer in Ihren Versicherungsvertrag eintragen lassen wollen und sich dadurch der Beitrag erhöht. Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie die Kündigungsregelungen in Ihrem Vertrag überprüfen.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Für einen umfassenden Versicherungsschutz schließen viele Autobesitzer zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung weitere Autoversicherungen ab. Vor allem, wenn sie sich durch langes Sparen oder mithilfe eines Autokredits endlich ihr Wunschauto anschaffen konnten. Eine Teilkasko hilft bei Schäden, für die sich kein Dritter haftbar machen lässt – zum Beispiel Unwetterschäden.

Im Unterschied dazu greift eine Vollkasko unter bestimmten Voraussetzungen auch bei selbstverschuldeten Schäden sowie bei solchen, die durch Vandalismus oder Fahrerflucht entstanden sind. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, sollten Sie die neue auch danach auswählen, welche der angebotenen Versicherungszusatzleistungen für Sie sinnvoll sein könnten.

Behalten Sie die Typ- und Regionalklassen im Blick

Ihre jährlichen Beiträge sind nicht nur von individuellen Kriterien wie der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs oder der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig, sondern auch von den Regional- und Typklassen. Diese werden jedes Jahr neu bestimmt. Für die Neubewertungen ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verantwortlich. Er berechnet die Klassen für rund 400 Zulassungsbezirke. Für die Bewertung analysiert er die Schadensbilanzen der Bezirke und lässt versicherungsmathematisch einen Indexwert für jede Regionalklasse ermitteln. Der Index bezieht sich auf den Bundesdurchschnitt mit dem Wert 100. Liegt der Wert Ihrer Region unter 100, ist die Schadensbilanz besser als der Schnitt. Liegt er höher, ist sie schlechter.

Die Typklassen-Statistik des GDV umfasst mittlerweile rund 33.000 verschiedene Modelle. Wenn die Fahrer mit einem Automodell vergleichsweise wenige Schäden und geringe Reparaturkosten verursachen, erhält dieses Modell eine niedrige Typklasse. Bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen hingegen erhält es eine hohe. Dementsprechend haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs eher eine hohe Typklasse, ältere Modelle und Kleinwaren eine niedrige. Besonders alte Autos gehören meist zu den niedrigsten Typklassen. Da die Besitzer dafür jedoch meist eine spezielle Oldtimer-Versicherung abschließen, spielt hier die Einstufung keine Rolle.

Zusatzleistungen für Ihre Kfz-Versicherung

Ob Pannen oder Unfälle: In einer Notlage wünschen sich Autofahrer schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Ein Schutzbrief kann da sehr nützlich sein. Denn er bietet Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Reparaturdienste oder auch Krankenrücktransporte. Entscheiden Sie sich für eine Police mit Schadenfreiheitsrabatt, schützt Sie das bei selbstverursachten Unfällen vor der Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Die Fahrerschutzversicherung greift bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen und bietet Leistungen wie Schmerzensgeld und eine Kompensation bei Verdienstausfall.

Informationen zu Kfz-Versicherungen erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, Ihren Versicherer oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.