Flexibel sparen, wann und wie viel Sie möchten und dabei eine faire Verzinsung erhalten: Das bietet Ihnen flexibles Sparen. Verbinden Sie Flexibilität mit einer fairen Verzinsung, die mit der angesparten Summe steigt.
Flexibel sparen
Die Geldanlage mit der Freiheit, selbst zu entscheiden
Flexibles Sparen bietet Ihnen viele Vorteile
- Regelmäßig oder gelegentlich sparen
- Kein Mindestbetrag
- Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen flexibel wählen
- Faire Zinsen, die mit dem angesparten Guthaben steigen
- Eine sichere Geldanlage ohne Kursrisiko
- Ein fairer Partner, bei dem der Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Vordergrund steht
Sparsumme berechnen
Flexibel sparen und unabhängig bleiben
Unabhängigkeit kann so einfach sein: Sparen Sie in regelmäßigen Abständen feste Beträge oder gelgentlich so viel, wie Ihr Geldbeutel zulässt. Wann und in welcher Höhe Sie Ihre Einzahlungen vornehmen, entscheiden Sie selbst. Dabei profitieren Sie von einem Staffelzinssatz, der mit Ihrem gesparten Guthaben wächst. Flexibel sparen heißt sicher sparen, unabhängig bleiben und dabei eine gute Verzinsung genießen.
Fragen und Antworten zum flexiblen Sparen
Bei einer gestaffelten Verzinsung wächst der Zinssatz in Stufen mit dem angesparten Betrag. Je mehr Geld Sie ansparen, desto höher ist der Zinssatz innerhalb der Staffel.
Sie können flexibel über bis zu 2.000 Euro monatlich verfügen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.*
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zur Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe angezeigt.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.
* Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.