Erbschein beantragen

Nachweis der Erbenstellung beim Nachlassgericht

Es ist eher selten, dass eine Erbschaft jemandem in den Schoß fällt, denn meistens sind dafür bestimmte Formalitäten zu erledigen. Dazu gehört, die eigene Erbenstellung nachzuweisen – also zu beweisen, dass man Erbe geworden ist. Das ist beispielsweise durch die Vorlage eines Erbscheins beim Nachlassgericht möglich. Was ein Erbschein ist, wo Sie diesen beantragen können und welche Dokumente dazu notwendig sind, erfahren Sie hier.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, mit dem sich belegen lässt, wer Erbe einer bestimmten Person geworden ist. Die Antragsteller können sich mit dem Erbschein im Rechts- und Geschäftsverkehr als Erben ausweisen, zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt. Zwar lässt sich die Erbenstellung im Einzelfall auch durch Vorlage einer Verfügung von Todes wegen, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag, nachweisen. Wenn es aber eine solche Verfügung nicht gibt, kommen die Erben in vielen Fällen nicht umhin, einen Erbschein bei Gericht zu beantragen. Sollte Ihnen der Erblasser zu Lebzeiten eine Kontovollmacht eingeräumt haben , können Sie in der Regel auch nach Eintritt des Erbfalls über die entsprechenden Konten und Depots verfügen.

Unterschiedliche Arten von Erbscheinen

Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen. Um das alleinige Erbrecht für eine Person nachzuweisen, ist ein Alleinerbschein nötig. Wenn es mehr als einen Erben gibt, wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, der die Namen aller Erben und die Höhe ihrer Erbteile auflistet. Das setzt voraus, dass die Erbteile aller Erben feststehen und sie die Erbschaft angenommen haben. Jeder Miterbe aus der Erbengemeinschaft kann aber auch einen Teilerbschein beantragen. In diesem sind nur Angaben zum Erbteil des Antragstellers enthalten. Wenn das Nachlassgericht feststellt, dass die Ausstellung eines Erbscheins unrechtmäßig erfolgt ist, erklärt es ihn für ungültig und zieht ihn ein.

Wo lässt sich der Erbschein beantragen?

Ein Erbschein lässt sich beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Den Erbscheinsantrag muss aber niemand selbst stellen, sondern kann das beispielsweise von einem Notar erledigen lassen. Ein Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlassinsolvenzverwalter kann ebenfalls einen Erbschein beantragen. Es ist auch möglich, einen Erbschein zu erhalten, wenn sich eine Erbschaft nach ausländischem Recht richtet. Das setzt allerdings voraus, dass sich zumindest ein Teil des Nachlasses im Inland befindet. Der Erbschein gilt dann nur für diesen Teil.

Erbscheinsantrag: Diese Dokumente benötigen Sie

Um den Antrag für einen Erbschein beim Nachlassgericht stellen zu können, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Ihren Ausweis oder Reisepass,
  • die Sterbeurkunde,
  • das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
  • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,
  • Namen und Anschriften der Miterben,
  • Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen keine Erben mehr sind – zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen,
  • gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,
  • den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).

Außerdem ist im Antrag anzugeben, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Wie teuer ist es, den Erbschein zu beantragen?

Die Gebühren für einen Erbschein sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Nachlasswert, abzüglich der Schulden. Die genauen Kosten für den Antrag des Erbscheins lassen sich anhand von Gebührentabellen errechnen, die Anlagen zum GNotKG sind. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht. Zusätzlich zur Gebühr für die Erteilung eines Erbscheins fallen gegebenenfalls Kosten für eidesstattliche Erklärungen und Notargebühren an – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Steuern beim Erbe

Erben müssen eventuell Erbschaftssteuer zahlen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom familiären Verhältnis zwischen den Erben und dem Erblasser ab. Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartnern gewährt das Erbschaftssteuerrecht Steuerfreibeträge. Je näher die Verwandtschaft, umso höher sind in der Regel die Freibeträge. Der Erblasser kann die Höhe der im Erbfall zu zahlenden Steuern aber auch beeinflussen, etwa dadurch, dass er schon zu Lebzeiten Vermögen an die Erben überträgt. Bei einer Schenkung lässt sich in der Regel ebenfalls ein Freibetrag geltend machen. Geschenke, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hat, werden allerdings bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer angerechnet.

Fragen und Antworten zum Thema "Erbschein beantragen"

Wie viel kostet ein Erbschein?

Die Höhe der Gebühren für einen Erbschein richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Gehören Grundstücke zum Nachlass, müssen Erben entweder den Verkehrswert angeben oder sich auf den Bodenrichtwert stützen. Bei einem Erbe von 10.000 Euro fallen eine Gebühr in Höhe von ca. 75 Euro für die Erteilung des Erbscheins sowie eine weitere Gebühr von ca. 75 Euro für die eidesstattliche Versicherung an. Bei 50.000 Euro sind es schon ca. 330 Euro für beide Gebühren und bei 200.000 Euro Nachlasswert ca. 870 Euro.

Wo beantrage ich den Erbschein?

Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten. Sie finden es beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen.

Lassen Sie sich über das Thema Erben bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.