9. Januar 2019
Studentenjobs – was ist beim Nebenjob zu beachten?
Wissenswertes für Studenten
Viele Studenten suchen sich während des Studiums einen Nebenjob. So können sie nebenbei Geld verdienen und Praxiserfahrung sammeln. Doch welche Voraussetzungen gelten für Studentenjobs? Und was ist beim Nebenjob zu beachten? Das erfahren Sie hier.
Studium und Nebenjob
Vorlesungen, Klausuren und Seminare: So sieht der Alltag von Studenten aus. Viele entscheiden sich während des Studiums für einen Nebenjob – ob als Werkstudent, auf 450-Euro-Basis oder in den Semesterferien. Studentenjobs füllen nicht nur den Geldbeutel. Studenten können so auch erste Berufserfahrung in verschiedenen Unternehmen und Branchen sammeln. Das hilft bei der späteren Auswahl des Arbeitsplatzes. Wenn Sie als Student Nebenjobs haben, führen Sie sie unbedingt im Lebenslauf auf. Sie können Ihnen einen Vorteil beim Berufseinstieg verschaffen. Denn im Bewerbungsverfahren spielen neben Noten auch praktische Erfahrungen eine wichtige Rolle.
Voraussetzungen für Studentenjobs
Wenn Sie Geld mit einem Nebenjob verdienen wollen, sollten Sie einige Regelungen beachten. Dazu zählt, dass Sie an einer Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sein müssen. Das Studium muss zudem weiterhin im Vordergrund stehen. Ihr Studentenjob darf also nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einnehmen. Es sei denn, Sie arbeiten ausschließlich in den Semesterferien oder außerhalb der Vorlesungszeiten – zum Beispiel am Wochenende, abends oder nachts. Dann dürfen es bis zu 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Wochenstunden sein.
Studentenjobs und Sozialversicherung
Ein Vorteil von Studentenjobs ist, dass Sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert sind oder Ihre studentische Krankenversicherung fortbesteht. Außerdem entfallen die Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen nur in Ihre spätere Rente ein.
Bei einem Midi-Job befinden Sie sich in der sogenannten Gleitzone. Sie können bis 1.300 Euro im Monat verdienen, müssen sich jedoch pflichtversichern und Steuern zahlen. In diesem Lohnsektor gelten allerdings reduzierte Beiträge. Sie erwerben dann die gleichen Rentenansprüche, als wenn Sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt hätten.
Kindergeld: Bleibt der Anspruch erhalten?
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt für Studenten mit Nebenjob bestehen. Allerdings gilt dies nur solange Sie unter 26 Jahre alt sind und sich in einer Erstausbildung befinden. Während einer Zweitausbildung dürfen Sie wöchentlich maximal 20 Stunden arbeiten beziehungsweise auf 450-Euro-Basis beschäftigt sein. Dann gilt Ihre Erwerbstätigkeit als unschädlich für den Kindergeldanspruch.
Girokonto fürs Gehalt
Sie können das Geld, das Sie mit Studentenjobs verdienen, einfach und sicher verwalten. Egal ob Sie eine Überweisung tätigen, bargeldlos zahlen oder Geld abheben wollen: Mit dem Girokonto für Jugendliche ist das kein Problem. Zudem haben Sie im Online-Banking jederzeit Überblick über Ihre Finanzen. Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort zu den Möglichkeiten eines Girokontos beraten.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Steuerberater oder einen Berater bei Ihrer Bank nicht ersetzen.