Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Rettungsschirm für Unternehmen

28. Dezember 2021

Kurz und knapp Was Sie jetzt wissen müssen

Wie Sie finanzielle Unterstützung beantragen und welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen erfüllen muss, erfahren Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Das Coronavirus legt nicht nur das soziale Leben lahm. Die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Unternehmen sind mit existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen, Kurzarbeit und der Bedrohung von Arbeitsplätzen konfrontiert – Probleme, die einen Rettungsschirm nötig machen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet.

Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll vor allem große und bisher solvente Unternehmen unterstützen und ihre Liquidität sichern. Unternehmen, die vor der Covid-19-Pandemie wettbewerbsfähig waren, können auf umfangreiche Hilfe hoffen.

Umfang des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ein Gesamtvolumen von bis zu 250 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Summe wird auf Kapitalmaßnahmen, Bürgschaften und die Beteiligung an der Refinanzierung der KfW-Programme aufgeteilt.

Wer kann den Wirtschaftsstabilisierungsfonds beanspruchen?

Welche Unternehmen Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten, entscheidet sich anhand von Kennzahlen wie Bilanzsumme, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz. Unternehmen, die diese die Kriterien nicht erfüllen, jedoch essenziell für die kritische Infrastruktur Deutschlands sind, können gegebenenfalls auch von den geplanten Maßnahmen profitieren. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Lassen Sie sich beraten.

Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank dazu beraten, wie Sie finanzielle Engpässe überbrücken können.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.