17. Januar 2018
Quellensteuer
Steuerabzug erfolgt an der Quelle der Einkünfte
Steuerzahler müssen für ihre Einnahmen eine Quellensteuer zahlen. Jede Quellensteuer wird direkt an der Quelle der erwirtschafteten Erträge einbehalten. Bei Einkünften aus dem Ausland gelten besondere Regelungen.
Formen der Quellensteuer
Die Quellensteuer ist ein Steuerabzug von Ihren Erträgen. Sie fällt an der Quelle der erwirtschafteten Einnahmen an und wird dort einbehalten. Eine Form der Quellensteuer ist die Einkommensteuer. Der steuerliche Abzug erfolgt beim Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Auf Veräußerungsgewinne sowie Kapitaleinkünfte, die über dem jeweiligen Freibetrag liegen, fällt eine Abgeltungssteuer an – eine weitere Form der Quellensteuer. Steuerzahler müssen seit 2009 pauschal einen Steuersatz von 25 Prozent zahlen. Die Abgeltungssteuer wird von der Bank automatisch an das Finanzamt überwiesen.
Quellensteuer bei ausländischen Erträgen
Bei Kapitaleinkünften aus dem Ausland kommt es häufig zu einer doppelten Besteuerung. Wenn Ihre Einnahmen die Freigrenze überschreiten, müssen Sie im In- und Ausland Steuern zahlen. Um eine mehrfache Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Der Vertrag regelt mit jedem einzelnen Land, ob ihm Steuern zustehen und wie hoch diese sind. Großbritannien, Irland oder Brasilien erheben keine Quellensteuer. Bei Kapitaleinkünften aus diesen Ländern fällt nur die deutsche Abgeltungssteuer an.
Quellensteuer zurückfordern
Als deutscher Anleger haben Sie das Recht, sich Steuern auf ausländische Kapitalerträge zurückerstatten zu lassen. Bei Dividenden müssen Sie zum Beispiel eine Quellensteuer von bis zu 15 Prozent im jeweiligen Land zahlen. Diese wird Ihnen in Deutschland auf Ihre Steuerschuld angerechnet. Liegt die Quellensteuer über 15 Prozent, können Sie beim ausländischen Finanzamt eine Rückerstattung des Differenzbetrags beantragen.