Zahlungstermine Rundfunkbeiträge

Darauf sollten Sie beim Rundfunkbeitrag achten

21. Februar 2024

Wann muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen? Bei den Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lassen sich unterschiedliche Zahlungsrhythmen wählen. Welche Zahlungstermine für Rundfunkbeiträge der Beitragsservice anbietet, erfahren Sie hier.

Abbuchungs- und Zahlungstermine des Rundfundbeitrags

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Er ist gesetzlich geregelt und wird entweder in der Mitte von drei Monaten von Ihrem Konto abgebucht oder Sie überweisen die insgesamt 55,08 Euro. Der Rundfunkbeitrag lässt sich aber auch vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate, halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate oder jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate abbuchen bzw. überweisen.

Beitragspflicht, Zahlungsaufforderung und der Festsetzungsbescheid

Für jede Wohnung besteht seit 2013 eine Beitragspflicht. Unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben, genügt es, wenn nur eine Person sich anmeldet und die Rundfunkgebühren zahlt. Personen, die eine Zweitwohnung besitzen und nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, haben die Möglichkeit einer Befreiung. Wer kein SEPA-Lastschriftverfahren nutzt, bekommt vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung inklusive Fälligkeitsdatum des Rundfunkbeitrags.

Durch die gesetzliche Beitragspflicht ist der Beitragsservice nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung bei versäumten Zahlungsfristen zu verschicken. Stattdessen wird bei Zahlungsrückständen ein Festsetzungsbescheid verschickt, der die geschuldeten Rundfunkbeiträge sowie die Säumniszuschläge festsetzt. Dieser dient als Grundlage für eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde.

Wird der Rundfunkbeitrag 2025 steigen?

Zum letzten Mal wurde der Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 erhöht. Im vergangenen Jahr haben die Rundfunkanstalten angekündigt, dass die Kosten für Programm und Personal um 2,7 Prozent steigen werden und schlagen aus diesem Grund eine Erhöhung des Beitrags von bisher 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat vor. Ob es so kommen wird, ist allerdings unklar. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird im Frühjahr 2024 eine Beitragsempfehlung veröffentlichen. Einige Bundesländer haben sich bereits gegen eine erneute Erhöhung ausgesprochen.

Rundfundbeitrag: Beachten Sie die unterschiedlichen Bankverbindungen

Zum 1. Januar 2023 haben sich die Bankverbindungen für Beitragszahler aus Norddeutschland geändert. In unserer Tabelle finden Sie alle Angaben für den NDR (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), den RBB (Berlin, Brandenburg) und zum gemeinsamen Konto aller Landesrundfunkanstalten.

  Kontoverbindung ab 01.01.2023
NDR Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
RBB Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
Gemeinsames Konto aller
Landesrundfunkanstalten
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Beitragszahler finanzieren mit dem Rundfunkbeitrag die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese produzieren ein breit angelegtes Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie Videotext- und Online-Angebote. Bis Ende 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für den Einzug des Rundfunkbeitrags zuständig. Seit Anfang 2013 hat diese Aufgabe der Beitragsservice übernommen.

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