Versicherungsschutz auf dem Schulweg

So können Eltern ihre Schulkinder schützen

25. Juli 2022

Ob Schülerinnen und Schüler zu Fuß, mit dem Rad oder dem Schulbus unterwegs sind: Ein Schulwegunfall kann im Straßenverkehr schnell passieren. Eltern sollten deshalb dafür sorgen, dass ein passender Versicherungsschutz für ihr Schulkind besteht. Welche Versicherungen sich für den Schulweg eignen, erfahren Sie hier.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Kinder sind auf dem Schulweg, dem Schulgelände und während des Unterrichts durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Versicherungsschutz greift auch bei Teilnahmen an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Wandertagen, der Hausaufgabenbetreuung oder Schulfesten. Sowohl Schülerinnen und Schüler von öffentlichen als auch privaten Schulen sind versichert. Zudem gilt der Unfallversicherungsschutz unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Ihr Kind unterwegs ist – zum Beispiel mit dem Schulbus, dem Fahrrad oder zu Fuß. Sollte es zu einem Unfall kommen, übernimmt die Unfallkasse in der Regel die Kosten für anschließende Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen. Außerdem gehören Rentenzahlungen im Falle einer Invalidität zu den Leistungen.

Sind Schulkinder bei Umwegen versichert?

Nicht immer nehmen Kinder den direkten Weg zur Schule oder nach Unterrichtsende den kürzesten Heimweg. Wenn sie Umwege nutzen – zum Beispiel, um eine Baustelle zu umgehen – sind sie dennoch gesetzlich unfallversichert. Geh- und Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert. Machen Schülerinnen und Schüler aber auf der Strecke zwischen Schule und Elternhaus einen Umweg, beispielsweise um einzukaufen, besteht bis zur Wiederaufnahme des unmittelbaren Weges kein Versicherungsschutz. Sobald die Unterbrechung länger als zwei Stunden dauert, entfällt der Unfallversicherungsschutz auch für den Rest des Weges. Deshalb ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Kosten für Wegeunfälle ab, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt. So ist Ihr Kind nicht nur auf dem Weg zur Schule, sondern rund um die Uhr versichert.

Private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie

Bei unabsichtlich verursachten Schäden im Straßenverkehr haften Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren nicht. Eltern müssen in diesem Fall auch nicht zahlen – sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Begleiten Sie Ihr Kind daher am besten mehrmals auf dem Schulweg und Nachhauseweg. So können Sie Schulanfänger ausreichend über die Verkehrsregeln und mögliche Gefahren aufklären. Wenn sich der Nachwuchs über eine gewisse Zeit bewährt hat, kann er auch ohne Begleitung von Erwachsenen am Straßenverkehr teilnehmen. Wenn Schulkinder älter als zehn Jahre sind, müssen die Erziehungsberechtigten für alle Schäden haften, die sie verursachen. Schließen Sie deshalb eine private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie ab, um vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt zu sein. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank berät Sie gerne zum passenden Unfallschutz.

Mehr zum Versicherungsschutz auf dem Schulweg erfahren Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, Ihre Bank oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.