Stromvertrag kündigen: Diese Fristen müssen Sie beachten

Prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Vertrag genau

17. Juli 2023

Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, sollten Sie die geltenden Fristen beachten. Lesen Sie hier, was bei einer Sonderkündigung wichtig ist.

Laufzeit berücksichtigen

Ein Stromvertrag ist eine langfristige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Stromanbieter, in dem auch eine Vertragslaufzeit festgelegt ist. Meistens ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten vorgesehen. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag nur unter besonderen Umständen vorzeitig kündigen.

Kündigungsfrist einhalten

Neben der Vertragslaufzeit enthält der Stromvertrag auch Regelungen für eine Kündigungsfrist. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwischen vier und sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Halten Sie diese Kündigungsfrist ein, um Ihren Stromvertrag ordnungsgemäß und ohne Vertragsstrafen kündigen.

Schriftlich kündigen

Kündigen Sie Ihren Stromvertrag mit einem schriftlichen Kündigungsschreiben. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kündigung Ihre Kundendaten, die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthält. Senden Sie die Kündigung idealerweise per Einschreiben, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben. Meistens können Sie alternativ den neuen Stromanbieter bitten, sich um die Kündigung des alten Vertrags und den Wechselprozess zu kümmern.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Unter besonderen Umständen gilt ein Sonderkündigungsrecht, mit dem eine vorzeitige Kündigung des Stromvertrags möglich wird. Dies ist der Fall, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich ändern, beispielsweise durch eine Strompreiserhöhung. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie das Recht, Ihren Stromvertrag zu kündigen. Auch wenn Sie umziehen dürfen Sie kündigen. Informieren Sie Ihren Stromanbieter dann über das genaue Datum Ihres Umzugs. Falls Ihr Stromanbieter am neuen Wohnort tätig ist, können Sie Ihren Vertrag dort weiterführen.

Grundversorgungstarif wechseln

Die Grundversorgung wird in den meisten Bundesländern durch gesetzliche Regelungen gewährleistet. Sie garantiert die Stromversorgung eines Haushalts, auch wenn ein Verbraucher keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel ein Mieter. Die örtlichen Energieversorgungsunternehmen bieten die Grundversorgung an, allerdings oft mit teureren Tarifen. Dafür entfällt meist die Kündigungsfrist. Diese Stromtarife heißen häufig „Standardtarife“. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, prüfen Sie deshalb zunächst, ob Sie in der Grundversorgung sind und Ihren Stromliefervertrag sofort wechseln können.

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