11. September 2019
Räumpflicht für Herbstlaub
Absicherung für den Schadensfall
Der Herbst färbt die Landschaft schön bunt. Doch damit beginnt auch die Laubfall-Saison. Für Hauseigentümer und manchmal auch für Mieter besteht üblicherweise eine Räumpflicht für Herbstlaub. Rutscht ein Passant durch Blätter auf dem Gehweg aus, kann dies zu hohen finanziellen Belastungen führen.
Räumpflicht der Hauseigentümer
Grundsätzlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Doch wer zum Räumen des Herbstlaubs auf dem Gehweg vor einem Privatgrundstück verpflichtet ist, hängt von der Satzung der Gemeinde ab. Ist laut Satzung der Hauseigentümer verantwortlich, muss dieser für einen laubfreien Fußgängerweg sorgen. Allerdings kann er diese Aufgabe auch einem Dienstleiser oder den Mietern übertragen. Kommen Sie als Eigentümer jedoch Ihrer Pflicht nicht nach und ein Fußgänger verletzt sich deswegen, sind hohe Schadensersatzforderungen möglich. Vor dieser finanziellen Belastung schützt Sie eine private Haftpflichtversicherung.
Wichtig zu wissen: Das Laub darf nicht in den Straßen-Abflusskanal oder auf die Straße gekehrt werden, denn so können die Kanaleinlaufschächte verstopfen. Dies führt dazu, dass Regenwasser nicht mehr richtig abfließt. Je nach Gemeinde können Sie das Laub in der Biotonne oder kostenlos bei der Deponie vor Ort entsorgen.
Räumpflicht der Mieter
Wenn der Hauseigentümer die Räumpflicht auf den Mieter übertragen möchte, muss er dies im Mietvertrag festhalten. Ist das der Fall, ist der Mieter für die regelmäßige Beseitigung von abgefallenen Blättern verantwortlich. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach und passiert dann ein Unfall, kann der Geschädigte vom Mieter Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher auch für Mieter unverzichtbar.
Vorteile einer privaten Haftpflichtversicherung
Ist eine Person zu Schaden gekommen, weil Hauseigentümer oder Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind, übernimmt die private Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten des Unfalls. Sie kümmert sich auch dann um die Angelegenheit, wenn die Ansprüche unberechtigt sind. In diesem Fall leistet sie einen passiven Rechtsschutz und lehnt die Zahlung von Schadensersatz ab – falls notwendig gegebenenfalls auch vor Gericht. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um eine aktive Rechtsschutzversicherung handelt.
Anspruch auf Laubrente
Zum Unmut vieler Hausbesitzer verlieren auch die Bäume auf dem Nachbargrundstück häufig viele Blätter. Fällt das Laub auf ihr Grundstück oder den Gehweg, bedeutet das für die Hausbesitzer oftmals mehr Arbeit. Verursachen die Bäume des Nachbarn unverhältnismäßig viel Laub und entsteht Ihnen dadurch ein unzumutbar hoher Reinigungsaufwand, können Sie vom Eigentümer des Baumes eine Laubrente verlangen. Das bedeutet, dass der Nachbar Ihnen für den zusätzlichen Aufwand einen Geldbetrag zahlt. In der Regel müssen Hausbesitzer jedoch das Herbstlaub von benachbarten Grundstücken dulden und selbst räumen.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, Ihren Versicherer oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.