Handyversicherung

Welcher Geräteschutz im Schadensfall greift

18. September 2024

Wenn das Smartphone nicht mehr funktioniert, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben, können Sie sich mit einer Haftpflicht-, Hausrat- oder einer speziellen Handyversicherung absichern.

Smartphone beschädigt: Was nun?

Smartphones sind aus dem täglichen Leben kaum wegzudenken. Das wird besonders deutlich, wenn man mal darauf verzichten muss, zum Beispiel bei Displayschäden wie Displaybruch, Raub oder Verlust des Handys. Vor allem Wasserschäden verzeiht ein Smartphone selten. Bruch- oder Flüssigkeitsschäden sind jedoch schnell passiert. Dann kommt es darauf an, dass Gerät schnell reparieren zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. Doch welche Versicherung greift bei diesen Handyschäden oder benötigen Sie sogar eine spezielle Handyversicherung dafür? Das hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel davon, wie und wo es passiert ist und wer der Verursacher war sowie vom Gerätealter. Gegebenenfalls deckt zum Beispiel die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung den Schaden ab.

Private Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt zugefügt haben. Ein Sachschaden am Smartphone kann zum Beispiel durch einen Bedienungsfehler entstehen, aber auch durch einen Sturz. Wenn Sie also das Telefon einer anderen Person fallenlassen und es zu einem Displayschaden wie einem Displaybruch kommt, dann greift der Versicherungsschutz Ihrer Haftpflicht. Beachten Sie, dass bei einer Privathaftpflichtversicherung normalerweise eine Selbstbeteiligung des Versicherten vorgesehen ist. Ist die Summe der Selbstbeteiligung höher als die Erstattungssumme, muss die Versicherung gar nichts zahlen.

Hausratversicherung

Durch eine Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer an Ihren Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen entstehen. Sie deckt auch Schäden durch austretendes Leitungswasser ab, das zum Beispiel zu Kurzschlüssen bei Ihren elektronischen Geräten geführt hat. Je nachdem, wie der Schaden entstanden ist, ist es möglich, dass die Versicherung auch bei Schäden an Ihrem Handy greift. Den Diebstahlschutz vor Taschendieben deckt die Hausratversicherung allerdings nicht ab.

Umfassender Schutz dank Handyversicherung

Nicht bei jedem Schadensfall greift eine Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel keine Schäden an Ihrem Handy ab, die Sie selbst herbeigeführt haben. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Geräteschutzversicherung – umgangssprachlich Handyversicherung genannt – abzuschließen. Denn damit erhalten Sie umfassenden Schutz. Neben Ihrem Smartphone können Sie weitere Mobilgeräte wie Smartwatches, Tablets, Laptops oder Digitalkameras mitversichern lassen. Je nach Anbieter und Versicherungsbedingungen greift die Handyversicherung unter anderem bei

  • selbstverursachten Sturz- und Bruchschäden,
  • Brand, Kurzschluss oder Überspannung,
  • Flüssigkeitsschäden,
  • Sabotage und Vandalismus,
  • Raub,
  • Mobilfunkkosten durch unberechtigte Nutzung sowie
  • Bedienungsfehlern.

In diesen Fällen erstattet Ihnen die Handyversicherung entweder die Reparaturkosten oder Sie erhalten bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzgerät. Häufig decken Basis-Tarife jedoch nur den sogenannten Zeitwert ab. Das bedeutet: Im Schadensfall erhalten Sie nicht den gesamten Kaufpreis des Handys, sondern nur die Summe, die Ihr Gerät zum Schadenszeitpunkt wert war. Achten Sie besonders bei Mobilgeräten mit einem hohen Gerätealter hierauf. Informieren Sie sich, wie sich der Wert Ihres Smartphones entwickelt hat. Android-Handys sind nach einem Jahr durchschnittlich 35 Prozent weniger wert. Bei iPhones sinkt der Wert um ca. 24 Prozent. Ihre Selbstbeteiligung könnte demnach hoch ausfallen. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob sich für Sie eine Handyversicherung lohnt. Den Neuwert eines Gerätes erstatten Handyversicherer meist nur bei Smartphones, die nicht älter als sechs Monate sind.

Geht das Handy verloren, weil Sie unachtsam waren, zum Beispiel weil Sie das Gerät in einem Restaurant unbeaufsichtigt auf dem Tisch haben liegen lassen, greift die Versicherung in den meisten Fällen nicht.

Versichern Sie sich gegen Diebstahl

Beachten Sie, dass Basis-Leistungspakete häufig keinen Diebstahlschutz beinhalten. Um ausreichenden Diebstahlschutz bei Taschendiebstählen zu haben, bedarf es bei einer Handyversicherung meist eines leistungsstärkeren Tarifs. Dieser schützt Sie auch, wenn Ihr Handy für teure Ferngespräche missbraucht wurde. Wenn Ihnen also Mobilfunkkosten entstanden sind, weil Unberechtigte telefoniert haben. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort unterstützt Sie gern dabei, den Versicherungsschutz zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Handyversicherung beim Kauf

Sie können eine Handyversicherung auch direkt beim Kauf eines Neugerätes abschließen. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz direkt und ohne jegliche Wartezeit und ihr Handy ist sofort versichert. Je nach Anbieter kann eine Handyversicherung auch kurz nach dem Kauf des neuen Handys abgeschlossen werden, vorausgesetzt das versicherte Gerät ist nicht älter als 14 Tage. Auch nach dieser Frist ist es möglich ein Mobilgerät nachträglich zu versichern, doch je nach Anbieter erfolgt der Versicherungsschutz nicht sofort, sondern nach einer bestimmten Wartezeit. In der Regel liegt diese bei 30 Tagen.

Mehr zu Versicherungen erfahren Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.