Der Veranstalter der Aktion „Spielen? Aber sicher!“ ist der Presse- und Informationsdienst der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (PVR), Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen · Telefon: 0431 601076-30 · Telefax: 0431 601076-59 · E-Mail: info@pvr-ev.de
Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf und Teilnahme
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. April 2024, 00:00 Uhr [MEZ] und endet am 30. April 2024, 23:59 Uhr [MEZ].
Bei der Aktion „Spielen? Aber sicher!” werden Wartungen, Prüfungen und Sanierungsmaßnahmen für Spielanlagen (z.B. Spielplätze, Spielgeräte und Spieleinrichtungen) durch eine finanzielle Unterstützung unterschiedlicher Höhe gefördert.
Die Förderung richtet sich an Spielanlagen von privaten oder öffentlichen Trägern (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, ähnlichen Einrichtungen sowie Städte, Gemeinden oder Kommunen).
Der Träger bzw. Betreiber bewirbt sich online auf eine finanzielle Förderung.
Die Bewerbung kann hierzu ausschließlich online über das entsprechende digitale Formular auf den Webseiten der teilnehmenden Banken oder auf http://vr-sh.de/spielenabersicher eingereicht werden. Sie muss nähere Informationen zu der Spielanlage und zu dem geplanten Einsatz der Förderung enthalten.
Voraussetzungen für die Unterstützung und Teilnahmeberechtigte
Voraussetzungen für die Förderung sind: Die zu unterstützende Spielanlage muss in Schleswig-Holstein liegen.
Die Spielanlage gehört einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einer Schule oder ähnlichen Einrichtung bzw. einer Stadt, Gemeinde oder Kommune an. Hierbei kann es sich um Spielanlagen eines privaten oder öffentlichen Trägers handeln.
Die zu unterstützende Maßnahme ist eine Wartung, Prüfung oder Sanierung einer bereits bestehenden Spielanlage.
Die Bewerbung einreichen können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und in Abstimmung mit dem Träger bzw. Betreiber der Spielanlage einreichen, deren Wartung, Prüfung oder Sanierung unterstützt werden soll.
Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie zur Einreichung berechtigt sind. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.
Aus der Einreichung ergeben sich keine Verpflichtungen zur Förderung oder sonstige Pflichten außer dem sorgfältigen Umgang mit den eingereichten Daten.
Gewinnermittlung und -benachrichtigung
Über die Zusage einer Förderung und deren Höhe entscheidet der Veranstalter in Zusammenarbeit mit der regional zuständigen, teilnehmenden Bank auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Die Zusage über eine Förderung/ einen Gewinn erfolgt bis Ende Juli telefonisch bei den jeweiligen Ansprechpartnern.
Der Veranstalter und die teilnehmenden Banken dürfen die geförderten Träger und Spielanlagen veröffentlichen. Die Veröffentlichung darf im Internet und in Printformaten geschehen.
Beendigung des Gewinnspiels
Die Aktion kann vom Veranstalter ohne Mitteilung von Gründen (im Speziellen solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören würden) und ohne vorherige Ankündigung beendet werden. Der Veranstalter hat das Recht, eine Bewerbung ohne Angabe weiterer Gründe sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt von der Teilnahme auszuschließen.
Teilnehmende Banken
- Dithmarscher Volks- und Raiffeisenbank eG, Heide
- Eckernförder Bank eG Volksbank-Raiffeisenbank, Eckernförde
- Kieler Volksbank eG, Kiel
- Raiffeisenbank eG, Hagenow
- Raiffeisenbank eG, Lauenburg
- Raiffeisenbank eG, Leezen
- Raiffeisenbank eG, Seestermühe
- Raiffeisenbank Elbmarsch eG, Heist
- Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG, Trittau
- Sylter Bank eG, Sylt / Keitum
- Vereinigte VR Bank eG, Wyk auf Föhr
- Volksbank Eutin Raiffeisenbank eG, Eutin
- Volksbank Lübeck eG, Lübeck
- Volksbank Raiffeisenbank eG, Itzehoe
- VR Bank in Holstein eG, Pinneberg
- VR Bank Nord eG, Flensburg
- VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG, Osterrönfeld
- VR Bank Westküste eG, Husum
- VR Bank zwischen den Meeren eG, Neumünster