Der Veranstalter der Aktion „Handwerkspreis der Volksbanken Raiffeisenbanken“ ist der Presse- und Informationsdienst der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (PVR) in Kooperation mit der Handwerkskammer Schleswig-Holstein. Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen · Telefon: 0431 601076-30 · Telefax: 0431 601076-59 · E-Mail: info@pvr-ev.de
Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf und Teilnahme
Der Bewerbungszeitraum ist vom 15. November 2024, 00:00 Uhr [MEZ] bis zum 31. Januar 2025, 23:59 Uhr [MEZ].
Beim „Handwerkspreis der Volksbanken Raiffeisenbanken“ werden Handwerksbetriebe, die besondere innovative Konzepte, technische oder technologische Erneuerungen oder besondere Marketingstrategien aufweisen, durch eine finanzielle Unterstützung in unterschiedlicher Höhe gefördert. Insgesamt wird ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro ausgezeichnet.
Der Handwerksbetrieb bewirbt sich online auf eine finanzielle Förderung. Die Bewerbung muss nähere Details zu dem innovativen Konzept, zu den technischen oder technologischen Erneuerungen oder besonderen Marketingstrategie enthalten.
Um sich für die Förderung zu bewerben, senden Teilnehmende das ausgefüllte Teilnahmeformular ab, hierzu ist das Teilnahmeformular in digitaler Form zu nutzen.
Teilnahmeberechtigt
Voraussetzungen für die Unterstützung sind: Der zu unterstützende Handwerksbetrieb muss seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben und einer Handwerkskammer angehören.
Die Bewerbung einreichen können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und in Abstimmung mit dem zu unterstützenden Handwerksbetrieb einreichen.
Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie zur Teilnahme berechtigt sind. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
Aus der Einreichung ergeben sich keine Verpflichtungen zur Förderung eines Handwerkbetriebes oder sonstige Pflichten, außer dem sorgfältigen Umgang mit den eingereichten Daten.
Förderungsermittlung und -benachrichtigung
Über die Zusage einer Förderung und deren Höhe entscheidet der Veranstalter auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer und dem Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein. Die Zusage über eine Förderung erfolgt bis Ende November telefonisch bei den Handwerksbetrieben.
Der Veranstalter sowie die angeschlossenen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Schleswig-Holstein und die Handwerkskammer dürfen die geförderten Handwerksbetriebe veröffentlichen. Die Veröffentlichung darf im Internet und in Printformaten geschehen.
Beendigung der Aktion
Die Aktion kann vom Veranstalter ohne Mitteilung von Gründen (im Speziellen solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören würden) und ohne vorherige Ankündigung beendet werden. Der Veranstalter hat das Recht, eine Bewerbung ohne Angabe weiterer Gründe sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt von der Teilnahme auszuschließen.