Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter der Aktion „VR-Förderpreis Landwirtschaft“ ist der Presse- und Informationsdienst der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (PVR) in Kooperation mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein. Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen · Telefon: 0431 601076-30 · Telefax: 0431 601076-59 · E-Mail: info@pvr-ev.de
Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf und Teilnahme
Der Bewerbungszeitraum ist vom 31. Januar 2024, 00:00 Uhr [MEZ] bis zum 30. April 2024, 23:59 Uhr [MEZ].
Beim „VR-Förderpreis Landwirtschaft“ werden Landwirtschaftsbetriebe, die besondere innovative Konzepte, technische oder technologische Erneuerungen, besondere Marketingstrategien oder weitere außergewöhnliche Leistungen rund um die Landwirtschaft aufweisen, durch eine finanzielle Unterstützung in unterschiedlicher Höhe gefördert. Insgesamt wird ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro ausgezeichnet.
Der landwirtschaftliche Betrieb bewirbt sich online auf eine finanzielle Förderung. Die Bewerbung muss nähere Details zu dem innovativen Konzept, zu den technischen oder technologischen Erneuerungen, der besonderen Marketingstrategie oder den weiteren außergewöhnlichen Leistungen rund um die Landwirtschaft enthalten.
Um sich für die Förderung zu bewerben, senden Teilnehmende das ausgefüllte Teilnahmeformular ab, hierzu ist das Teilnahmeformular in digitaler Form zu nutzen.
Teilnahmeberechtigt
Voraussetzungen für die Unterstützung sind: Der zu unterstützende landwirtschaftliche Betrieb muss seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben.
Die Bewerbung einreichen können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und in Abstimmung mit dem zu unterstützenden Betrieb einreichen.
Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie zur Teilnahme berechtigt sind.
Aus der Einreichung ergeben sich keine Verpflichtungen zur Förderung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder sonstige Pflichten, außer dem sorgfältigen Umgang mit den eingereichten Daten.
Förderungsermittlung und -benachrichtigung
Über die Zusage einer Förderung und deren Höhe entscheidet eine Jury auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Diese besteht aus Abgesandten des Veranstalters, des Bauernverbands Schleswig-Holstein, dem Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein und dem Bauernblatt Schleswig-Holstein. Die Zusage über eine Förderung erfolgt bis Ende Juni telefonisch bei 3 landwirtschaftlichen Betrieben.
Über die genaue Platzierung entscheidet zu gleichen Teilen die Jury-Bewertung und ein öffentliches Voting. Dazu werden von den drei platzierten Betrieben Video-Aufnahmen (Portraits) angefertigt und online auf vr-sh.de zur Wahl gestellt. Nach Ablauf einer zweiwöchigen Votingphase werden die Platzierungen im Rahmen einer Preisverleihung bekannt gegeben.
Der Veranstalter sowie die angeschlossenen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Schleswig-Holstein, das Bauernblatt, sowie der Bauernverband Schleswig-Holstein dürfen die geförderten Betriebe sowie die angefertigten Portraits veröffentlichen. Die Veröffentlichung darf im Internet und in Printformaten geschehen.
Beendigung der Aktion
Die Aktion kann vom Veranstalter ohne Mitteilung von Gründen (im Speziellen solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören würden) und ohne vorherige Ankündigung beendet werden. Der Veranstalter hat das Recht, eine Bewerbung ohne Angabe weiterer Gründe sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt von der Teilnahme auszuschließen.