Der Veranstalter der Aktion „VR-Förderpreis Handwerk“ ist der Presse- und Informationsdienst der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (PVR) in Kooperation mit der Handwerkskammer Schleswig-Holstein. Zum Posthorn 3, 24119 Kronshagen · Telefon: 0431 601076-30 · Telefax: 0431 601076-59 · E-Mail: info@pvr-ev.de
Ablauf und Teilnahme
Der Bewerbungszeitraum ist vom 2. August 2021, 00:00 Uhr [MEZ] bis zum 15. Oktober 2021, 23:59 Uhr [MEZ].
Beim „VR-Förderpreis Handwerk“ werden Handwerksbetriebe, die besondere innovative Konzepte, technische oder technologische Erneuerungen oder besondere Marketingstrategien aufweisen, durch eine finanzielle Unterstützung in unterschiedlicher Höhe gefördert. Insgesamt wird ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro ausgezeichnet.
Der Handwerksbetrieb bewirbt sich online auf eine finanzielle Förderung. Die Bewerbung muss nähere Details zu dem innovativen Konzept, zu den technischen oder technologischen Erneuerungen oder besonderen Marketingstrategie enthalten.
Für eine Einreichung ist das Teilnahmeformular in digitaler Form zu nutzen.
Teilnahmeberechtigt
Voraussetzungen für die Unterstützung sind: Der zu unterstützende Handwerksbetrieb muss in Schleswig-Holstein und einer Handwerkskammer angehören.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihre Bewerbung vollständig ausgefüllt einreichen.
Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie zur Teilnahme berechtigt sind.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Aus der Einreichung ergeben sich keine Verpflichtung zur Förderung eines Handwerkbetriebes oder sonstige Pflichten außer dem sorgfältigen Umgang mit den eingereichten Daten.
Gewinnermittlung und -benachrichtigung
Über die Zusage einer Förderung und deren Höhe entscheidet der Veranstalter in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern und dem Wirtschaftsministerium. Die Zusage über eine Förderung/ einen Gewinn erfolgt bis Ende November telefonisch bei den Handwerksbetrieben.
Der Veranstalter und die Handwerkskammern dürfen die geförderten Handwerksbetriebe veröffentlichen. Die Veröffentlichung darf im Internet und in Printformaten geschehen.
Beendigung des Gewinnspiels
Die Aktion kann vom Veranstalter ohne Mitteilung von Gründen (im Speziellen solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören würden) und ohne vorherige Ankündigung beendet werden. Der Veranstalter hat das Recht, eine Bewerbung ohne Angabe weiterer Gründe sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt von der Teilnahme auszuschließen.