15. Januar 2015
Gesetzentwurf für Bilanzrichtlinien
Bürokratische Erleichterung für den Mittelstand
Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der kleinere Unternehmen bei der Rechnungslegung entlasten soll. Weniger Bürokratie bei der Umsetzung der Bilanzrichtlinien führt zu finanziellen Vorteilen.
Keine unnötigen bürokratischen Hürden
Maas: "Wir wollen kleinere Unternehmen von bestimmten übermäßigen Anforderungen im Handelsbilanzrecht entlasten. Gerade diese Unternehmen brauchen Freiräume für die Entwicklung ihres Kerngeschäfts und keine unnötigen bürokratischen Hürden." So könnte die Wirtschaft jährlich rund 87 Millionen Euro sparen.
Der Mittelstand profitiert
Die Bundesregierung möchte ihre Spielräume bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie weiter ausschöpfen, indem sie die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften erhöht. Folglich können künftig mehr Unternehmen als bisher die Erleichterungen für die jeweils kleinere Größenklasse nutzen und so von den engen Vorgaben der Rechnungslegung befreit werden.
Entlastung von Kleinstgenossenschaften
Die erwünschte Straffung der bilanzrechtlichen Vorgaben würde kleinen Gesellschaften den Jahresabschluss erleichtern. Davon würden beispielsweise Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 350.000 Euro profitieren. Dazu zählen mehrere hundert Volksbanken und Raiffeisenbanken.